Die Amis- und AvW-Verantwortlichen sind längst oder gerade verurteilt worden, die von ihnen hinterlassenen Schäden werden Anleger und Republik freilich noch lange beschäftigen. Im Betrugsfall Amis warten die Investoren fünf Jahre nach der Insolvenz immer noch auf eine Entschädigung. Bei Auer von Welsbach zeichnet sich ein ähnliche Warteschleife ab.

Die Lehren aus den bisherigen Fällen? Die Anlegerentschädigung ist mit Großpleiten heillos überfordert; Bei Fehlverhalten der Finanzmarktaufsicht - wie in beiden Fällen beobachtet - greift zwar die Amtshaftung der Republik, doch der Bund wehrt sich mit Händen und Füßen gegen Kompensationszahlungen. Die Anleger schauen zwangsläufig durch die Finger, zumindest über viele Jahre hinweg.

Welche Konsequenzen zieht man daraus? Bisher waren die Antworten immer die Gleichen: mehr Kontrolle, bessere Absicherung. Doch Betrug lässt sich bekanntlich bei noch so starker Regulierung nicht verhindern. Weshalb einer anderen Denkschule mehr Beachtung gewidmet werden sollte: Anstatt nach Entschädigung zu schreien, wäre mehr Eigenverantwortung am Platz.

Jedem Anleger sollte bewusst gemacht werden, dass ihm ein Totalausfall drohen kann. Das gilt übrigens auch für die Sparer, denen jetzt vorgegaukelt wird, dass ihre Einlagen sicher sind. Das Beispiel Irland zeigt, dass ein derartiger Schutz einen ganzen Staat kollabieren lassen kann. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28.2.2011)