New York - In seltener Einmütigkeit hat sich der UNO-Sicherheitsrat auf umfassende Sanktionen gegen Libyens Machthaber Muammar al-Gaddafi und einige seiner Gefolgsleute geeinigt. Die Resolution 1970 wurde am Samstagabend (Ortszeit) einstimmig in New York verabschiedet. Sie sieht eine Reihe von Strafmaßnahmen gegen Gaddafi und seine Getreuen vor und spart auch nicht mit deutlicher Kritik am gewaltsamen Vorgehen der libyschen Führung gegen Regierungskritiker und andere Zivilisten. Allerdings konnte sich das Gremium erst auf die Strafmaßnahmen einigen, nachdem nach UNO-Schätzungen schon mehr als 1.000 Menschen in Libyen ihr Leben verloren haben.

VERURTEILUNG DER GEWALT:

Die Resolution verurteilt "die umfassende und systematische Verletzung von Menschenrechten" in Libyen, wozu auch die Niederschlagung friedlicher Demonstrationen zähle. Außerdem prangert sie "die Anstiftung zu Feindseligkeit und Gewalt gegen die die Zivilbevölkerung durch die höchste Ebene der libyschen Regierung" an. Die Gewalt müsse sofort beendet werden. Außerdem müsse die libysche Führung Lieferungen von Hilfsgütern und den Einsatz internationaler Beobachter zur Wahrung der Menschenrechte zulassen und die Sicherheit von Ausländern sicherstellen.

STRAFRECHTLICHE KONSEQUENZEN:

Der UNO-Sicherheitsrat hebt die Notwendigkeit hervor, "diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die verantwortlich für die Angriffe (...) auf Zivilisten" seien. Dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wird aufgetragen, die Gewalttaten in Libyen zu prüfen, weil "die derzeit stattfindenden weit verbreiteten und systematischen Angriffe" gegen die Zivilbevölkerung "Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen" könnten.

WAFFENEMBARGO:

Alle UNO-Staaten müssen den Verkauf und den Transfer von Waffen und Munition nach Libyen unterbinden. Das Embargo betrifft auch andere militärische Ausrüstung sowie jegliche Unterstützung für das libysche Militär oder den Einsatz von Waffengewalt durch andere Akteure, etwa durch finanzielle Zuwendungen oder Schulungen. Die Resolution erwähnt ausdrücklich, dass auch Söldner aus dem In- oder Ausland keine Unterstützung erhalten dürfen.

REISEVERBOTE UND EINFRIEREN VON GUTHABEN:

Von beiden Strafmaßnahmen zugleich betroffen sind Gaddafi selbst sowie vier seiner Söhne und seine Tochter. Für weitere Söhne Gaddafis gilt nur das Reiseverbot, das insgesamt 16 Libyer betrifft. Zu ihnen zählen Gaddafis persönlicher Sicherheitschef Abdulkader Dibri, der Chef für äußere Sicherheit, Sajed Umar Dorda, und Verteidigungsminister Abu Bakr Jabir. Die Sanktionen gegen libysche Guthaben betreffen alle "Finanzguthaben und wirtschaftlichen Ressourcen" außerhalb Libyens. Alle beschlagnahmten Gelder sollen dem libyschen Volk zurückgegeben werden.

WEITERE MASSNAHMEN:

Der UNO-Sicherheitsrat schließt in der Resolution weitere Strafmaßnahmen gegen Libyen nicht aus. Das Gremium werde bei Bedarf eine "Verschärfung, Veränderung, Aussetzung oder Aufhebung" der Sanktionen prüfen, heißt es in dem Text. (APA/AFP)