Steyr - In seinem Zorn, weil die Exekutive in einem Ehestreit seine Frau beschützt hatte, zündete ein Mann im Gendarmerieposten Ansfelden in Oberösterreich ein Kilogramm Sprengstoff. Auf der Flucht erschoss er dann einen 23-jährigen Beamten und verletzte zwei weitere schwer. Der Täter wurde gefasst und zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Dieses Verbrechen liegt nun ziemlich genau 19 Jahre zurück, und der Häftling könnte bedingt entlassen werden, verkündete der ORF Oberösterreich. "Alle unsere Dienststellen wurden bereits darüber informiert", erklärt Oberösterreichs Sicherheitsdirektor Alois Lißl. Erhöhte Alarmbereitschaft gebe es in dem Sinne jedoch nicht.

Dafür bestehe auch kein Grund, erklärt das Landesgericht Steyr. Denn der Antrag auf bedingte Entlassung aus der Strafhaft sei am 18. November 2010 abgelehnt worden. Diese Entscheidung habe das Oberlandesgericht Linz am 25. Jänner diesen Jahres auch bestätigt. Ein vorzeitiges Freigehen unter Auflagen, wie es der ORF vermeldet habe, stehe laut Landesgericht Steyr derzeit nicht zur Diskussion.

Der verurteilte Mörder wurde jedoch Ende 2009 aus der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entlassen. Für die Dauer einer zehnjährigen Probezeit sei er in den normalen Strafvollzug überstellt worden. Deshalb kam der heute 58-Jährige von Stein nach Garsten, geht aus dem Akt hervor. Wenn er dort um begleitete Ausgänge ansuche, so habe dies die Anstaltsleitung zu entscheiden. Bei Gericht kann er auch jederzeit erneut einen Antrag auf bedingte Entlassung stellen. Allerdings habe das Ersuchen nur Aussicht auf Erfolg, wenn sich am Sachverhalt etwas ändere, so das Landesgericht. (ker/DER STANDARD-Printausgabe, 24.2.2011)