Klare Regeln für die Zuwanderung, Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping und Veränderungen im Fremdenrecht brachten die gestrigen Ministerratsbeschlüsse. Die Bundesregierung kann mit den erzielten Ergebnissen zu Recht zufrieden sein, auch und insbesonders mit den geänderten Bestimmungen im Fremdenrecht, über die in den vergangenen Wochen und Tagen Tagen so heftig diskutiert wurde.

Österreich ist nicht in der Lage alle Menschen, die gerne in unser Land kommen würden, auch aufzunehmen. Aber gleichgültig, ob diese Menschen nun zu Recht oder zu Unrecht um Asyl ansuchen, haben sie das Recht auf rasche Verfahren, die nach klaren Regeln ablaufen und bei denen nach humanitären Grundsätzen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention entschieden wird. Das ist mit den Veränderungen im Fremdenrecht, mit denen auch eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, nun gewährleistet.

1. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Fälle, wo sich Asylverfahren aufgrund von Verzögerungen bei den Behörden über Jahre hinzogen. Kommt es in Zukunft, trotz der Beschleunigung der Asylverfahren, zu derartigen Verzögerungen, und integriert sich eine Familie in dieser Zeit in Österreich, wird das in allen Verfahren zu ihren Gunsten gewertet.

2. Bei den Regelungen über die Schubhaft kam es gegenüber dem Begutachtungsentwurf im Zuge der Verhandlungen zu deutlichen Entschärfungen. Die maximale Dauer der Schubhaft beträgt wie bisher auch in Zukunft zehn Monate und liegt somit weit unter der in der EU-Richtlinie vorgesehenen maximalen Dauer von 18 Monaten. Klargestellt wird weiters, dass die Schubhaft nur das letzte Mittel sein darf und davor gelindere Mittel (Meldepflicht etc.) anzuwenden sind. Das gilt insbesonders für 14- bis 16-jährige. Erst wenn diese wiederholt gegen bestimmte gelindere Mittel verstoßen (etwa nicht in einer bestimmten Unterkunft bleiben), kann eine Schubhaft verhängt werden, die aber nicht länger als zwei Monate dauern darf. Wobei von Amts wegen in allen Fällen die Schubhaft alle vier Wochen überprüft werden muss. Der UNHCR kritisierte in der Vergangenheit, dass es in Österreich in der Schubhaft keine ausreichende Rechtsberatung gibt - in Zukunft gibt es eine kostenlose Rechtsberatung in jedem Einzelfall.

3. Familien mit minderjährigen Kindern dürfen im Falle der Abschiebung nicht getrennt werden. Kommt es zu einer Abschiebung einer Familie mit Minderjährigen ist erstens die Dauer der Schubhaft möglichst gering zu halten (also ein bis zwei Tage) und darf nur in geeigneten Einrichtungen (also dafür adaptierten und geeigneten Wohnungen, keinesfalls in Haftanstalten) erfolgen.

4. Was die ebenfalls gerne kritisierte Mitwirkungspflicht angeht sei darauf verwiesen, dass diese nun bis zu fünf Tage beträgt (statt vier Wochen, wie von Innenministerin Fekter ursprünglich geplant). Ist der Zweck dieser Mitwirkungspflicht - Gründe für den Asylantrag, Feststellung der Identität, etc. - rascher erfüllt, erlischt diese Pflicht früher.

5. Der Zuzug jener qualifizierten Zuwanderer, die Österreichs Wirtschaft braucht und die am heimischen Arbeitsmarkt fehlen, wird in Zukunft durch die Rot-Weiß-Rot-Karte geregelt. Sie erhält, wer die entsprechenden Voraussetzungen - Deutschkenntnisse, Alter, spezielle berufliche Qualifikationen, Schulabschlüsse etc. - erfüllt. Damit ist garantiert, dass künftig besser qualifizierte Zuwanderer nach Österreich kommen. - Alles in allem also bietet das neue "Paket" humane und faire Regelungen, die sowohl die berechtigten Interessen Österreichs als auch jene der Zuwanderer bzw. Asylsuchenden berücksichtigen. (Josef Cap, DER STANDARD, Printausgabe, 23.2.2011)