Wien - Die Regierung hat sich zu einem ganzen Paket an Gesetzesänderungen zusammengerauft. Im Ministerrat beschlossen SPÖ und ÖVP unter anderem ein umfangreiches Fremdenpaket mit Rot-Weiß-Rot-Card und Mitwirkungspflicht für Asylwerber, ein Gesetz gegen Sozial- und Lohndumping sowie einen Kompromiss bei der Vorratsdatenspeicherung.

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Fremdenpaket entschärft

Entschärft wurden die von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) geplanten Schubhaftregelungen. Demnach wird die Maximaldauer nun doch nicht 18 Monate betragen sondern wie bisher zehn. Allerdings ist es derzeit nur innerhalb von drei Jahren möglich, diese Maximaldauer der Haft zu verhängen, künftig sind zehn Monate innerhalb von zwei Jahren möglich.

Ebenfalls noch Änderungen vorgenommen wurden bei der besonders umstrittenen Bestimmung, wonach Eltern selbst entscheiden müssen, ob sie ihre Kinder mit in Schubhaft nehmen oder sie den Behörden übergeben. Nunmehr sollen die Kinder grundsätzlich bei Vater und Mutter bleiben und in entsprechenden kindergerechten Einrichtungen unterkommen.

Die Mitwirkungspflicht für Asylwerber wiederum sieht vor, dass Flüchtlinge nach ihrer Ankunft im Erstaufnahmezentrum dieses bis zu sieben Tage nicht verlassen dürfen, um den Behörden für Auskünfte, Untersuchungen etc. zur Verfügung zu stehen. Verfassungsrechtliche Bedenken, wonach diese Regelung problematisch sei, da am Wochenende keine Behördenkontakte stattfänden, begegnet man mit der Einrichtung eines Journaldiensts Samstag und Sonntag.

Vorratsdatenspeicherung

Neben dem Fremdenrechtspaket hat sich die Koalition auch auf die von der EU dringend eingeforderte Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verständigt. Telekom-Provider müssen künftig sämtliche Kommunikationsdaten, egal ob Festnetz, Handy, E-Mail oder im Internet, sechs Monate lang speichern. Die Exekutive soll nur Zugriff erhalten, wenn es sich um Strafdaten dreht, die mit einem Strafrahmen von mindestens einem Jahr bedroht sind - und das lediglich nach einer entsprechenden Zustimmung eines Richters, es sei denn, es wäre Gefahr in Verzug.

Sozialdumping

Schließlich bringt Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) ein Gesetz gegen Sozialdumping durch den Ministerrat. Demnach wird schärfer kontrolliert, ob die in Österreich geltenden Lohnbestimmungen auch eingehalten werden. Die Kontrolle des Grundlohns für nach Österreich überlassene oder entsandte Arbeitnehmer erfolgt durch die Wiener Gebietskrankenkasse. Unterentlohnung, Vereitelung der Lohnkontrolle oder das Nichtbereithalten der Lohnunterlagen ist mit Verwaltungsstrafen zwischen 1.000 und 50.000 Euro bedroht. Bei wiederholten Vergehen kann die Bezirksverwaltungsbehörde dem ausländischen Arbeitgeber die Dienstleistung in Österreich untersagen. (APA)