Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wird gegen die Linzer Strafrechtswissenschaftlerin Petra Velten nicht wegen "verbotener Einflussnahme" auf den Tierschützerprozess in Wiener Neustadt ermitteln. Laut Staatsanwaltsprecherin war der "strafrechtliche Gehalt" der Aussagen Veltens in einem Interview mit der Kleinen Zeitung nicht gegeben; Velten hatte darin indirekt kritisiert, dass die vorsitzende Richterin im Tierschützerverfahren, Sonja Arleth, das Fragerecht der Verteidigung beschneide. 

Von einer Strafwürdigkeit, unter anderem laut Paragraf 23 Mediengesetz, war - wie berichtet - der Vizepräsident der österreichischen Richtervereinigung, Manfred Herrnhofer ausgegangen. Er hatte der Staatsanwaltschaft am 8. Februar in einem Email mit der Aufforderung zur Prüfung geschickt. Das Vorgehen der Richtervereinigung war unter anderem von einzelnen Richtern und der Gewerkschaft der Universitätslehrer als unbotmäßige Beeinflussung wissenschaftlicher Arbeit kritisiert worden. (bri, DER STANDARD-Printausgabe, 17.2.2011)

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