Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind im österreichischen Nationalrat ein selten eingesetztes Instrument. Seit 1949 (als die Verwendung der Marshall-Plan-Mittel zum Wiederaufbau auf Antrag der ÖVP untersucht werden sollte) hat es erst 17 U-Ausschüsse mit insgesamt 458 Sitzungstagen gegeben. Die jeweiligen Oppositionsparteien haben wesentlich öfter nach Einsetzung von Untersuchungsausschüssen gerufen.

Aber trotz mehrfacher Änderungen der Regeln für den U-Ausschuss (etwa die Medienöffentlichkeit, die erstmals für den Lucona-Ausschuss 1988 eingeführt wurde) blieb die Forderung, die Einsetzung von U-Ausschüssen zum Minderheitsrecht zu machen, bisher unerfüllt.

Eine parlamentarische Arbeitsgruppe hat sich nun darauf verständigt, das zu ändern. Klar ist, dass jede Fraktion künftig allein einen U-Ausschuss durchsetzen kann, allerdings soll die Zahl der gleichzeitig tagenden Ausschüsse limitiert werden.

Offen ist noch, wie eine zweite Instanz (etwa der Verfassungsgerichtshof) eingebunden werden kann, um die Herausgabe von Originaldokumenten (ohne Schwärzung) zu erzwingen. (cs, DER STANDARD-Printausgabe, 16.2.2011)