Straßburg - Das EU-Parlament in Straßburg hat neue Rechte für Autobuspassagiere beschlossen. Betroffen sind vor allem Fernreisende, für die die Fahrgastrechte im Flug-, Bahn- und Schiffverkehr auf Autobusse ausgeweitet werden. Werden Busreisen annulliert oder es kommt zu einer Verspätung von mehr als zwei Stunden, haben Passagiere das Recht auf Rückzahlung der Ticketkosten oder eine entsprechende Umleitung.

Schon ab Verspätungen von 90 Minuten müssen die Betreiber Proviant und Erfrischungen zur Verfügung stellen, sofern die Reise mindestens drei Stunden dauert. Falls dies erforderlich ist, müssen die Busunternehmen auch die Kosten für Hotelübernachtungen von bis zu 80 Euro pro Nacht übernehmen, außer bei extremen Wetterbedingungen oder größeren Naturkatastrophen.

Was den Schutz von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung betrifft, gibt es zwar Empfehlungen, aber keine verbindlichen Vorschriften. Damit ist eine Assistenz für diese Personengruppe nicht obligatorisch geregelt. Außerdem wurde im EU-Parlament bemängelt, dass Fahrpläne mit einer viel zu kleinen Schrift versehen seien. Neue Autobusbahnhöfe müssten aber zumindest behindertengerecht gebaut werden.

Allerdings gilt die Regelung nur für Busfahrten von mehr als 250 Kilometer. Darunter gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung, kritisierte die Grüne EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger. (APA)