Wien - Ein aufsehenerregendes Buch über die Entwicklung des Skandals um die seit Ende 2009 notverstaatlichte Hypo Alpe Adria Bank darf weiter verkauft werden. Das Landesgericht St. Pölten hat in erster Instanz einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen das im Residenz Verlag erschienene Buch des Journalisten Richard Schneider ("Tatort Hypo Alpe Adria") abgewiesen.

Im Residenz-Verlag hieß es, man sei von Anfang an überzeugt gewesen, dass das Verfahren so ausgehen würde, "weil wir das Buch auf Herz und Nieren prüfen ließen. Wir sind froh, dass der Richter dieser Überzeugung statt gegeben hat". Noch ist der Spruch nicht rechtskräftig, die Klagenden können berufen.

Die erste Klage sowie der damit verbundene Antrag auf Einstweilige Verfügung waren am 11. Jänner vom Ex-Vorstand der Hypo Group Alpe Adria Günter Striedinger und den ehemaligen Hypo-Beratern Hermann Gabriel und Gerhard Kucher eingebracht worden. Inkriminiert wurden dabei zwei Text-Passagen des Krimiautors Veit Heinichen aus dessen Vorwort sowie dem Klappentext, in denen von einem "hochkriminellen Netzwerk" und einer "international tätigen Verbrecherclique" die Rede ist. Die Hypo wird in dem Buch außerdem als "Hausbank der Balkan-Mafia" bezeichnet.

Zur Begründung der jetzigen Abweisung heißt es laut Verlag: "Da die Kläger rein aufgrund des Umschlagtextes und des Vorwortes für den unbefangenen und durchschnittlichen Leser nicht identifizierbar sind, wäre die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung allein aufgrund dieser Texte unzulässig. Liest man sie hingegen im Zusammenhang mit Richard Schneiders Buch, so wird einerseits der (journalistische) Wahrheitsbeweis erbracht, zugleich wird immer wieder - geradezu gebetsmühlenartig - auf die Unschuldsvermutung verwiesen", wird vom Verlag auszugsweise aus dem Abweisungsbeschluss von Richter Heinz Markus Kolland zitiert.

Striedingers Sprecher "enttäuscht"

Striedingers Sprecher Ferdinand Bartl zeigte sich enttäuscht über die Ablehnung der Einstweiligen Verfügung. Die Entscheidung sei "bedenklich und unverständlich", ob dagegen Einspruch erhoben wird, soll Anfang kommender Woche entschieden werden.

Der Richterspruch sei bedauernswert und "aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt", habe aber insofern nur mehr eine relative Bedeutung, weil der Schaden ohnehin schon entstanden sei. Das Buch, das mit Behauptungen gespickt sei, die einer näheren Überprüfung und Analyse nicht standhielten, habe seit seinem Erscheinen Anfang Jänner "sein primäres Leserpublikum schon gefunden".

Der wirtschaftliche Schaden für die Betroffenen sei ohnehin schon entstanden. Bartl: "Wir behalten uns natürlich vor, diese Schäden, soweit sie auf falschen und irreführenden Behauptungen dieses Buches basieren, einzuklagen." Der Anwalt kündigte zudem an, man könne anhand einer Reihe von Beispielen und Passagen nachweisen, dass es sich um die Darstellung von Unwahrheiten handle und werde dies "in den nächsten Tagen" auch öffentlich tun. (APA)