Wien - Nach genau einem Monat Prozessdauer nimmt sich Staatsanwalt Wolfgang Wohlmuth noch einmal ausführlich Zeit, all die Beweise und Indizien darzulegen, die er einem ranghohen, aber suspendierten Wiener Polizisten zur Last legt. Zweieinhalb Stunden dauert es, bis er alle Details zu den Anklagepunkten gegen Franz P. beisammen hat: neunfacher Amtsmissbrauch, Nötigung, Verrat von Amtsgeheimnissen, Betrug und Bestimmung zur falschen Zeugenaussage.

Der ehemalige Chefinspektor und Gruppenleiter der Kriminaldirektion 1 soll "Repic" (den Zopf), eine Wiener Rotlichtgröße, die in der Gürtelszene wegen Schutzgelderpressungen gefürchtet war, nicht nur als Informanten geführt - sondern auch vor Polizeizugriffen geschützt haben. Indem er sein Lokal mehr als ein Jahr lang auf die polizeiinterne "Sperrliste" gesetzt hatte und nach Polizeikontrollen mehrfach bei Kollegen intervenierte. „Ihr habt hier nix verloren", soll er gesagt haben, man solle Repic"„nicht zuwesteigen" und: "Kleine Dinge muss man ja nicht anzeigen." Weiters soll Franz P. seinem Informanten bei Vertragsverhandlungen „behilflich" gewesen sein.
Schwere Vorwürfe erhebt Staatsanwalt Wohlmuth auch zu des Chefinspektors Rolle in den Ermittlungen nach dem Mord im Ottakringer „Café Cappuccino" - deren Ergebnisse Franz P. manipuliert haben soll.

So soll er vor den Augen eines Zeugen die Niederschrift seiner Aussage zerrissen haben - mit den Worten: "Ich muss dich schützen." Den Kollegen, der die Einvernahme gemacht hatte, informierte der Beamte nicht über den Verbleib der Niederschrift - und der Zeuge war wenig später wieder als "Zund" (Informant) für Franz P. am Gürtel unterwegs.

Zeugenaussage einstudiert

Und nicht zuletzt soll der inzwischen schon suspendierte Chefinspektor die Aussage einer weiteren Zeugin des Cappuccino-Mordes regelrecht einstudiert haben - in Gegenwart zweier möglicher Tatverdächtiger. Eine Zeugenaussage, die den Verdacht auf einen anderen Beschuldigten lenken sollte.

Dazu kommen dann noch „Kleinigkeiten", wie Kasinobesuche mit einem Freund jenseits der tschechischen Grenze - zu Zeiten für die der Chefinspektor Journaldienste und Überstunden verrechnete. Für jenen Freund soll Franz P. dann auch noch illegale Abfragen in den Polizeidatenbanken durchgeführt haben. Ein Freund, der inzwischen in einem "Baumafia"-Prozess wegen mehrfachen Sozialbetrugs verurteilt wurde.

Der Angeklagte wies bis zuletzt sämtliche Vorwürfe vehement zurück und vermutete hinter all dem die Intrige eines Gürtel-Konkurrenten von Repic.

"Ich vermeine, dass von der Anklage nichts übrig geblieben ist", sagt Verteidiger Karl Bernhauser in seinem Schlussvortrag. Der Chefinspektor sei "ein erstklassiger Polizist, der in keiner Form wissentlich seine Befugnis missbraucht hat".

"Filmreife Darstellung"

Bernhauser forderte einen glatten Freispruch - Staatsanwalt Wohlmuth hingegen mehr als ein Jahr mindestens teilbedingte Freiheitsstrafe - was automatisch den Amtsverlust für Franz P. zur Folge hätte. Denn "da sind Dinge passiert, die eine Beleidigung für jeden ordentlichen Kriminalbeamten sind". Die Unschuldsbeteuerungen nahm der Staatsanwalt dem Angeklagten nicht ab: Franz P. gebühre für seine filmreife Darstellung vor Gericht der Oscar für die beste Hauptrolle.

Freitagnachmittag verkündet dann die vorsitzende Richterin Irene Mann das Urteil: 18 Monate bedingt - nicht rechtskräftig. Dem Staatsanwalt ist die Strafe zu gering, Die Verteidigung erbat Bedenkzeit. Der mit diesem Strafmaß zwingend notwendige Amtsverlust "ist im Prinzip Strafe genug", erklärt Mann. Und dann direkt zum Chefinspektor: "Die Strafe wäre ganz anders ausgefallen, wenn Sie sich nicht zu jedem Anklagepunkt unglaubwürdigst verantwortet hätten. Das tut weh." (Roman David-Freihsl/DER STANDARD, Printausgabe, 12./13.2.2011)