Wien - In der Diskussion um eine Neuregelung der Obsorge nähern sich die VerhandlungspartnerInnen Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner offenbar ein wenig an. So ist für Heinisch-Hosek ein Antragsrecht auf die gemeinsame Obsorge für Väter unehelicher Kinder, wie es auch von Bandion-Ortner angedacht wird, vorstellbar, allerdings nur unter bestimmten Kriterien. Weiterhin kein Thema aber ist für die SPÖ-Ministerin eine Automatik.

"Nicht ohne Wenn und Aber"

Notwendig ist die Neuregelung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in einem Sorgerechtsstreit. Das aktuelle Urteil sei jedenfalls ein "Schub" für das neue Familienrecht, so Heinisch-Hosek. "Antragsrecht ja, aber nicht ohne Wenn und Aber", so die Ressortchefin. Mit diesem würde sie sowohl den unverheirateten Vätern einen Schritt entgegenkommen als auch der Verhandlungspartnerin, zeigte sich Heinisch-Hosek überzeugt. Das Recht auf einen Antrag soll jedoch mit einigen, noch zu diskutierenden Kriterien verbunden werden. Vorstellbar ist für sie etwa, dass die PartnerInnen eine gewisse Zeit im gleichen Haushalt gelebt haben müssen." Der Papa muss sich als Papa bewährt haben", erklärte die Ministerin.

Weiterhin gegen Automatik

Weiterhin sprach sie sich vehement gegen eine Automatik bei der gemeinsamen Obsorge nach Scheidung aus, dies würde die Streitigkeiten nach einer Trennung nur verlagern. Darüber hinaus wäre sie durch die Möglichkeit eines Antragsrechts ohnehin "überflüssig". Eine gemeinsame Obsorge nach einer Scheidung ist in Österreich derzeit möglich, muss aber gemeinsam beantragt werden, auf Wunsch eines Elternteils kann die Regelung aufgehoben werden.

Kein Verständnis zeigte sie für die Befürchtung des Justizressorts, wonach die Einzelfallprüfung die Familienrichter personell überlasten würde: "Diese Frage muss total nebensächlich sein, wenn alle das Beste fürs Kind wollen." Zur Entlastung der Familienrichter schlägt sie etwa den Familienrichtern vorgelagerte Stellen vor, "damit es nicht allein bei ihnen hängenbleibt".

Abkühlphase von einem Jahr

Das Antragsrecht auf gemeinsame Obsorge soll im Fall unehelicher Kinder in Verbindung mit Einzelfallprüfung und bestimmten Kriterien sowie im Scheidungsfall eventuell mit einer "Abkühlphase" von einem Jahr gelten. "So würde ich das EGMR-Urteil interpretieren", meinte die Frauenministerin.

Die Gespräche zwischen Bandion-Ortner und Heinisch-Hosek zum neuen Familienrecht sind noch nicht abgeschlossen. Laut der Frauenministerin habe man nach dem EGMR-Urteil gegen Österreich sechs Monate Zeit für einen neuen Vorschlag. (APA)