Wien - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wäre laut Eigenangaben bereit, seine bereits verjährte Steuerschuld in Höhe von 8.800 Euro, die in seiner Selbstanzeige enthalten waren, zu begleichen. Das sagte er dem "Kurier" am Freitag. Auch bei den rund 18.800 Euro, die er für die Jahre 2001 bis 2008 der Finanz nachträglich überwiesen habe, sei es "selbstverständlich nicht darum gegangen, dass ich die Steuern nicht bezahlen wollte".

Dass er rund 4,5 Mio. Euro von einer seiner Liechtensteiner Stiftungsfirmen auf eines seiner Wiener Firmenkonten überwiesen hat, stellt für Grasser kein Problem dar: "Im Unterschied zu Unternehmen, die Geld ins Ausland transferieren und sich Verluste steuerlich gutschreiben lassen, habe ich Geld nach Österreich überwiesen."

Moser sieht Schuldeingeständnis

Für die Grüne Abgeordnete Gabriela Moser ist die Bereitschaft Grassers zur Steuerzahlung nicht nur ein Erfolg "der Grünen und der Öffentlichkeit", sondern auch ein "klares Schuldeingeständnis". "Warum hat er das nicht gleich gemacht?" fragt Moser in einer Aussendung am Freitag. Moser fordert außerdem "die supertransparente Offenlegung aller Firmen, Konten und Zahlungsflüsse sowie des gesamten Vermögens des ehemaligen Finanzministers in einem Gesamtpaket". Damit würden sich laut Moser zeitaufwendige zwischenstaatliche Verfahren über Kontenöffnungen zwischen Österreich, Liechtenstein, Schweiz und Karibik erübrigen. "Grasser hat die Beschleunigung seines Verfahrens selbst in der Hand, auch hier kann eine freiwillige Vorleistung nur hilfreich sein."

Bandion-Ortner schweigt zu laufendem Verfahren

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) will nicht auf die Frage eingehen, warum über den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser bzw. seine früheren Geschäftsfreude Walter Meischberger und Ernst Karl Plech keine Untersuchungshaft verhängt wurde. Solange die Ermittlungen noch laufen, könne sie dazu nicht Stellung nehmen, schreibt die Ministerin in Antwort auf eine von der Grünen Abgeordneten Gabriela Moser eingebrachte parlamentarische Anfrage.

Die Beantwortung von Mosers Anfrage würde eine detaillierte Abwägung und Darstellung bisheriger Ermittlungen erfordern. Das wiederum würde den Beschuldigten Einblick in mögliche weitere Ermittlungsschritte gewähren. Um die Ermittlungen nicht zu gefährden und die Privatsphäre von Beteiligten zu schützen, gebe es zahlreiche Gesetzesbestimmungen, die eine Veröffentlichung von Ermittlungsergebnissen verbieten, hält Bandion-Ortner in ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort fest.

Eine allgemeine Rechtfertigung gibt die Ministerin der Antragstellerin aber doch mit auf den Weg: "Allgemein" müsse bemerkt werden, "dass die schriftliche Aufzeichnung von Gesprächsinhalten mitunter mehr verwertbare Beweisergebnisse zu liefern imstande ist als die Unterbrechung der Verständigungsmöglichkeiten durch Verhängung der Untersuchungshaft".

Moser hat zwei Anfragen an Bandion-Ortner dazu genutzt, Abhörprotokolle von Gesprächen zwischen Grasser und Meischberger öffentlich zugänglich zu machen. (APA/red)