In der heutigen Sitzung der Umweltförderungskommission wurden die endgültigen Kriterien für den "Sanierungsscheck neu" beschlossen. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) teilte per Aussendung mit, dass einige der etwa von SPÖ, Grünen und Arbeiterkammer geäußerten Kritikpunkte berücksichtigt werden konnten, "aber leider nicht alle".

AK fühlt sich "gepflanzt"

Arbeiterkammer-Vertreter Thomas Ritt spricht gegenüber derStandard.at allerdings von einem "Pflanz", von den Kritikpunkten von AK und SPÖ sei "kein Beistrich" übernommen worden. Die Kriterien für den Sanierungsscheck wurden schließlich in der Abstimmung mit 9:4 Stimmen (bei zwei Enthaltungen) beschlossen.

Laut Ritt sprachen sich zahlreiche Mitglieder der Umweltförderungskommission (diese ist im Umweltministerium angesiedelt und besteht unter anderem aus Vertretern aller Parlamentsfraktionen und der Sozialpartner, Anm.) dafür aus, sich noch zwei Wochen Zeit zu nehmen, um über die auf dem Tisch liegenden Vorschläge eingehend zu verhandeln. Dies wurde aber abgelehnt. Man einigte sich schließlich darauf, dass ab Mai eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden soll, die eine Modifizierung der Kriterien für die Jahre 2012 bis 2014 (so lange soll die Förderaktion laufen) diskutieren soll. Wie Ritt berichtet, geht der Vorschlag auf Einsetzung der Arbeitsgruppe auf den Vorsitzenden der Kommission, den steirischen VP-Landesrat Johann Seitinger, zurück. Ritt hofft, "dass Mitterlehner diese Arbeitsgruppe dann auch tatsächlich ernst nimmt".

Private: Anträge ab 1. März

Für die Förderaktion stehen heuer 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 70 Millionen Euro für den privaten Wohnbau und 30 Millionen Euro für Betriebsgebäude. Private können ab dem 1. März bei den Bausparkassen um Zuschüsse ansuchen, wobei das zu sanierende Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein sowie ein aktueller Energieausweis vorliegen muss, durch den die jeweils erforderlichen Werte der Energieeinsparung ausgewiesen sind.

Die Förderungen für private Haushalte werden für umfassende thermische Sanierungen in Form eines Zuschusses von bis zu 5.000 Euro vergeben. Dazu kommen noch mögliche Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für die Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme. Insgesamt sind so Auszahlungen von bis zu 6.500 Euro möglich.

Teilsanierungen werden mit bis zu 3.000 Euro unterstützt, wenn der Heizwärmebedarf um mindestens 30 Prozent verringert wird. "Je umfangreicher die Sanierung, desto höher ist der Sanierungsscheck", betont Mitterlehner.

Regelungen für mehrgeschossige Bauten

Die schon seit längerem von AK- und SPÖ-Seite in die Förderrichtlinien hineinreklamierten Regelungen für mehrgeschossige Bauten sehen nun folgendermaßen aus: Der einzelne Wohnungseigentümer kann für seine Wohnung einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. maximal 5.000 Euro erhalten. Allerdings müssen dafür alle Eigentümer des Hauses der Sanierung zugestimmt haben. Das Einstimmigkeits-Kriterium ergebe sich insbesondere aus den rechtlichen Anfechtungsmöglichkeiten der überstimmten Wohnungseigentümer, die bis zu sechs Monate nach einer Beschlussfassung erfolgen könnte, erklärte Mitterlehner. Allein schon aufgrund der befristeten Förderaktion schaffe die Einstimmigkeit Rechtssicherheit für den Förderwerber.

Ritt kritisierte schon am Dienstag, dass diese Einstimmigkeit die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bei weitem übertreffe - dort gelte für Gebäudesanierungen nämlich das Mehrheitsprinzip.

Die Bestimmungen für Mieter besagten, dass ein Fenster- oder Türentausch eigenständig durchgeführt werden könne und mit bis zu 2.000 Euro gefördert wird, wenn damit der Heizwärmebedarf um 15 Prozent reduziert wird. Bei einer Reduktion um 30 Prozent sind auch 3.000 Euro an Förderung möglich.

Ritt kritisiert hier, dass eine derartige Reduktion nur durch Fenster- und Türentausch schlicht nicht möglich sei, es gebe österreichweit kein einziges derartiges Projekt.

Kreditmodell abgelehnt

Zum weiteren Streitpunkt, statt dem reinen Zuschuss-Modell auch ein Kredit-Modell anzubieten, betonte Mitterlehner, dass dieser Vorschlag intensiv beraten, letztlich aber abgelehnt worden sei - unter anderem deshalb, weil der Barzuschuss größere Anreize für eine Sanierung biete. Für Ritt wäre ein Kompromiss gewesen, "die Aussicht auf ein Kreditmodell für die nächstjährige Aktion wenigstens schon in die Richtlinien hineinzuschreiben". So aber sei man nun auf die Arbeitsgruppe angewiesen, von der der AK-Umweltexperte durchaus befürchtet, dass sie nur als "Alibi-Aktion" dienen könnte.

Schließlich wurde auch die ebenfalls geforderte Unterstützung von Fernwärmeanschlüssen nicht in die Förderungsaktion aufgenommen: Der Schwerpunkt solle nämlich bei der Forcierung von Generalsanierungen liegen, und eine solche Förderung hätte die heuer für den privaten Wohnbau verfügbaren Mittel von 70 Millionen Euro "binnen kürzester Zeit" aufbrauchen lassen, so Mitterlehner.

Betriebe: Anträge ab 28. März

Unternehmen können Förderungen ab dem 28. März online bei der KPC-Kommunalkredit Public Consulting beantragen. Für Betriebsgebäude werden neben den üblichen Sanierungen von Wänden, Dächern und Fenstern auch folgende Maßnahmen unterstützt: der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung sowie Verschattungs-Systeme zur Reduzierung des Kühlbedarfs. Zusätzlich sind in Kombination mit Sanierungsmaßnahmen Umstellungen auf den effizienteren Einsatz von Energie förderfähig - wie zum Beispiel Wärmerückgewinnung, der Ersatz bestehender Heizungssysteme durch eine Biomasse-Einzelanlagen, der Einbau thermischer Solaranlagen, der Anschluss an Fernwärme sowie der Einbau von Wärmepumpen.

Die Förderhöhe für Betriebe orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität und dem entsprechend sinkenden Heizwärme- und Kühlbedarf. Einen Zuschlag gibt es für die Kombination von Sanierungsmaßnahmen mit technischen Verbesserungen zur effizienteren Energienutzung. (Martin Putschögl, derStandard.at, 9.2.2011)