Der Entwurf für ein neues Familienrecht ist längst überfällig. Aber es ist kein Geheimnis, dass Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im Fall von Scheidungen das automatische gemeinsame Sorgerecht für Kinder einführen will. Wobei der Terminus eigentlich irreführend ist, denn wenn Mutter oder Vater nicht wollen, ist es auch mit dem schönen Automatismus vorbei. Der Verbissenheit, mit der Menschen nicht um ihre Kinder, sondern gegen den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin kämpfen, ist gesetzlich schwer beizukommen. Das zeigt auch die zunehmende Anzahl von Kindesentziehungen.

Trotzdem ist der Gedanke, bei Trennungen beide Elternteile mit den gleichen Rechten (und Pflichten) auszustatten, natürlich richtig. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob eine Ehe bestand oder nicht. Kurioserweise hat ja der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bisher nur im Fall lediger Kinder entschieden, dass es keine Regelung geben darf, die einen Elternteil diskriminiert.

An noch penibleren Einzelfallprüfungen bei Gericht zum Wohl der Kinder führt jedenfalls kein Weg vorbei. Die im Vorjahr eingeführten Kinderbeistände in Verfahren sind dabei ein wichtiger Schritt nach vorn. Das jüngst bekanntgewordene Vorhaben, in Österreich noch mehr Bezirksgerichte, die ja für Familienrechtsangelegenheiten zuständig sind, einzusparen, könnte allerdings zwei Schritte zurück bedeuten. (Michael Simoner/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9.2.2011)