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Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl lässt Atrium-Klage prüfen.

Foto: APA/Techt

Die Milliardenklage, die Atrium zuletzt gegen die Meinls eingereicht hat, ist der Bank ein Dorn im Auge. Sie lässt nun prüfen, ob die Klage überhaupt rechtens ist. Denn damit würden bisherige Vereinbarungen verletzt, heißt es.

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Wien - Der Klagsreigen zwischen der Meinl Bank und der Immobiliengesellschaft Atrium bekommt eine neue Facette.

Zur Erinnerung: Atrium, die aus der Meinl European Land (MEL) hervorgegangen ist, hat im August des Vorjahres in London eine Klage gegen die Meinl Bank, Julius Meinl V., Bankchef Peter Weinzierl sowie Mitarbeiter der früheren Geschäftsführung von MEL eingebracht. Dabei geht es um Ansprüche von mehr als zwei Milliarden Euro wegen Verlusten und Schäden, die Atrium im Zusammenhang mit Handlungen der früheren MEL-Geschäftsführung entstanden seien.

Feststellungsklage

Jetzt kontert die Meinl Bank mit einer Feststellungsklage vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris. Die Gründe dafür sind vielfältig, wie Bank-Chef Weinzierl dem STANDARD erklärt.

Als der Einstieg von Citi Property Investors (CPI) und des Immobilieninvestors Gazit-Globe bei MEL vertraglich fixiert wurde, haben die neuen Investoren, MEL und die Meinl Bank ein Master Transaction Agreement (MTA) unterzeichnet. In diesem 90-seitigen Papier wurde fixiert, dass eventuelle Streitfragen vor dem ICC auszutragen sind. "Daher muss geklärt werden, ob die Klage in London überhaupt zulässig ist, denn sie verletzt diese Vereinbarung", sagt Weinzierl.

Weiters merkt der Bank-Chef an, dass in besagtem MTA, welches im März 2008 unterschrieben und mit dem Closing im August 2008 volle Rechtsgültigkeit erlangt hatte, die Zeitspanne von einem halben Jahr vereinbart wurde, in dem eventuelle Fragen zu klären/klagen sind. Diese Frist sei Ende Februar 2009 ausgelaufen. Weil Atrium seine Klage aber erst im August 2010 eingebracht hatte, sieht Weinzierl einen weiteren Punkt der Vereinbarung verletzt.

Begutachtung dauert

Auch inhaltlich will der Bank-Chef eine Missachtung des Agreements erkannt haben. Die Gewährleistungen (etwa die Übergabe aller Immobilien an Gazit/Globe) seien nämlich genau geregelt und eingeschränkt gewesen. Dass Atrium sich in seiner Klage nun auf den 2007 erfolgten Aktienrückkauf und "sonstige grobe Pflichtverletzungen" bezieht - etwa zu viel bezahlte Gebühren anführt -, stehe nicht im Einklang mit dem unterzeichneten Vertrag.

Letztlich erbost man sich im Hause Meinl auch über die Klagssumme von 2,1 Mrd. Euro. Der Grund: Im MTA sei die Haftung für Meinl mit 50 Millionen Euro limitiert worden.

Bevor man sich also mit der Atrium-Klage auseinandersetze, müsse geklärt werden, ob diese überhaupt zulässig ist, fasst Weinzierl zusammen. Die 52-seitige Feststellungsklage wurde am Freitag in Paris eingebracht. Weinzierl erwartet, dass die Begutachtung rund ein Jahr dauern wird. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 5./6.2.2011)