Innsbruck - Der Verwaltungsgerichtshof hat der aufschiebenden Wirkung des Bescheides des Österreichischen Akkreditierungsrates (ÖAR) für das Doktoratsstudium "Gesundheitswissenschaften" an der Tiroler Privat-Uni "UMIT" in Hall nicht stattgegeben. Dies teilte die UMIT am Donnerstag mit. Der ÖAR hatte der Privat-Uni Mitte September die Akkreditierung für das Doktoratstudium entzogen. Damit bleibt die Entscheidung des Akkreditierungsrats aufrecht.

Rektorin Christa Them betonte in einer Aussendung, dass man in den vergangenen Monaten intensiv an den Akkreditierungen der neuen Doktoratsstudien gearbeitet habe, in die - nach Genehmigung durch den ÖAR - die betroffenen Studierenden überführt werden sollen. Die Abstimmungen mit dem ÖAR würden in einem "konstruktiven, positiven Klima" stattfinden. Das internationale Doktorats-Studium "Health Technology Assessment" sei bereits in der vergangenen Sitzung des ÖAR genehmigt worden.

Bei der Entscheidung des VwGH handle es sich lediglich um die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, nicht jedoch über die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Bescheides betreffend die Aberkennung des Doktoratstudiums Gesundheitswissenschaften. Dazu gebe es weiterhin ein laufendes Verfahren.

Als Begründung für seine Entscheidung hatte der ÖAR seinerzeit angeführt, dass "angesichts der großen Zahl der Studierenden keine geeignete qualitative Betreuung in allen Phasen des Studiums gegeben" sei. Darüber hinaus habe "die Begutachtung durch externe internationale Gutachter ergeben, dass schwere Mängel sowohl in der Durchführung als auch in der wissenschaftlichen Ausrichtung des Studiums bestehen und damit die Vergleichbarkeit mit internationalen Standards nicht mehr gegeben war". Die UMIT trennte sich daraufhin unter anderem vom zuständigen Departments-Leiter. Von Oppositionsparteien war Ende Oktober unter anderem eine Sondersitzung des Landtages initiiert worden. (APA)