Die neue Chefin der Wiener Fremdenpolizei war vergangene Woche hochzufrieden: Fast 5000 Menschen wurden im Vorjahr in Wien in Schubhaft genommen. Schubhaft? Schubhaft heißt in der Regel: Freiheitsentzug ohne Tatbegehung. Erwachsene und auch Kinder werden allein aufgrund der Tatsache, dass sie da sind, in eine Zelle gesteckt.

Aber wie soll man denn Menschen, die einen Ausweisungsbescheid haben, sonst außer Landes bringen? Als gelernter Österreicher glaubt man es kaum: Ja, es gibt Länder in Europa, die wesentlich weniger Schubhaft verhängen als Österreich. Es gibt Länder, die Menschen, denen kein Aufenthaltsrecht zugesprochen wurde, in erster Linie betreuen und beraten, anstatt sie in eine Zelle zu verfrachten.

Aufgrund des Delikts Anwesenheit kann man in Österreich bis zu zehn Monate inhaftiert werden. In Frankreich beträgt die maximale Schubhaftdauer einen Monat, in den Niederlanden 1,5 Monate und in Spanien, Irland und Portugal je zwei Monate.

Schubhaft soll auf 18 Monate ausgedehnt werden

Doch anstatt sich Wege zu überlegen, die rechtsstaatlichen Standards in Österreich zu verbessern, arbeitet Innenministerin Fekter gerade an einem Gesetzesentwurf, der die bestehende Unmenschlichkeit noch auf die Spitze treibt. Die Schubhaftdauer soll in Zukunft auf bis zu 18 Monate ausgedehnt werden können. Eineinhalb Jahre Gefängnis ohne Delikt! Darüber hinaus sollen zukünftig unbegleitete Minderjährige in Schubhaft genommen werden können, und es sollen weiterhin Eltern zusammen mit ihren Kindern im Gefängnis landen.

Jetzt liegt es am Ministerrat und am Parlament, ob sie der Gesetzesnovelle in der geplanten Form zustimmen oder endlich einen menschenrechtlichen Kurswechsel vollziehen. Denn eine Verringerung sowohl der Schubhaftdauer als auch der Anzahl der Menschen, die ohne Vergehen ins Gefängnis gesteckt werden, ist möglich. Nichts würde dadurch zusammenbrechen. Im Gegenteil, der psychische Zusammenbruch von Menschen - in österreichischen Abschiebgefängnissen eine Realität - könnte verhindert werden.

Sogar eine Abschaffung der Schubhaft würde Österreich nicht ins Chaos stürzen. Gut möglich, dass es dann den einen oder die andere mehr geben würde, die sich einer Abschiebung entziehen kann, aber zugleich würden tausende Menschen vor unnötigem Freiheitsentzug geschützt werden. Wiegt Letzteres in einem demokratischen Rechtsstaat nicht viel schwerer als Ersteres? (Alexander Pollak, DER STANDARD-Printausgabe, 3.2.2011)