Transsexuelle EhepartnerInnen werden über die Heiratsurkunde zum Outing gezwungen. Ein Umstand, den der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bereits vor Jahren als menschenrechtswidrig erkannte. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat dem nun Rechnung getragen und entschieden, dass die vom Innenministerium vorgegebenen Formulare, die die EhepartnerInnen weiterhin als "Mann" und "Frau" ausweisen, in solchen Fällen nicht zu verwenden sind.

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigte sich über das Urteil erfreut: "Wir sind dem Verwaltungsgerichtshof für diese Entscheidung sehr dankbar und hoffen, dass im Innenministerium Vernunft einkehrt und nicht, wie beim Operationszwang, ein zweiter Rechtsgang notwendig wird", so RKL-Präsident und Anwalt der Beschwerdeführerin Helmut Graupner.

Widerstand im Innenministerium

Seit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2006 müssen sich verheiratete Transsexuelle nicht mehr scheiden lassen, um in ihrem neuen Geschlecht anerkannt zu werden. Sie erhalten alle ihre Dokumente und Urkunden auf ihren neuen Namen und mit ihrem neuen Geschlecht. Auch in der Heiratsurkunde werden diese Änderungen vorgenommen.

Im Vorjahr wurde zudem die Personenstandsverordnung geändert. Die EhepartnerInnen sind jetzt nicht mehr mit "Mann" und "Frau" zu bezeichnen. Stattdessen hat Innenministerin Fekter angeordnet, dass der (frühere) Mann auf der Heiratsurkunde immer als erstes genannt muss und die (frühere) Frau immer an zweiter Stelle. Damit bleibt erkennbar, wer bei dem gleichgeschlechtlichen Ehepaar die/der transsexuelle EhepartnerIn ist.

Der Verfassungsgerichtshof hatte diese Personenstandsverordnung im vergangenen Jahr bestätigt. (red)