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Früher waren die Mitarbeiter des Magistrats für den Streusplitt zuständig.

APA-Photo: Roland Schlager

Der Streusplitt auf manchen Gehsteigen in Wien wirbelt ordentlich Staub auf: Aufgrund einer Gesetzeslücke fühlen sich weder Hauseigentümer noch private Räumungsfirmen dafür verantwortlich, für Ordnung zu sorgen, berichtete das Internetportal orf.at am Dienstag. Für das Büro von Umweltstadträtin Ulli Sima ist die Sachlage allerdings klar: "Die Hauseigentümer müssen kehren", sagte eine Sima-Sprecherin am Dienstag. Bis kommenden Winter soll ein Novellierung des entsprechenden Gesetzes dann völlige Klarheit schaffen.

Die Stadt Wien hat laut ORF vergangenen Winter die privaten Räumungsfirmen dafür gestraft, dass sie den Streusplitt nicht rasch genug beseitigt haben. Daraufhin wurde der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) eingeschaltet, er hob den Bescheid auf. Anstelle der Räumungsfirmen müssten die Hauseigentümer angezeigt werden, hieß es in der Begründung. Als Reaktion darauf belangte die Stadt die Hauseigentümer. Doch auch diese Strafe hob der UVS mit der Argumentation auf, dass die Hauseigentümer die Streumittel nicht ausgebracht hätten.

Die Stadt Wien will nun trotz der Unklarheit die säumigen Hausbesitzer strafen. Die Juristen der Umweltabteilung überarbeiten zudem das Gesetz, damit die Lücke bis kommenden Winter geschlossen ist. (APA)

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