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Wolfgang Auer-Welsbach nahm das Urteil an.

Foto: APA/Gert Eggenberger

Nach dem angekündigten Geständnis des Finanzjong-leurs Wolfgang Auer-Welsbach folgte das Urteil am Klagenfurter Landesgericht prompt: Er wurde - nicht rechtskräftig - zu acht Jahren Haft verurteilt und nahm das Strafausmaß an. Betrug, Untreue, Beweismittel- und Bilanzfälschung lauten die Straftaten, die Auer-Welsbach gestand. Offen geblieben ist im Prozess freilich der Verbleib eines "Sondervermögens" von angeblich 37 Millionen Euro.

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Klagenfurt - "So Wolfi, wir bleiben dabei, ja?" Mit diesen Worten begrüßt Pflichtverteidiger Franz Großmann seinen Mandanten Wolfgang Auer-Welsbach zu Prozessbeginn. Und der bleibt dabei und legt vor dem Klagenfurter Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl am Montag ein volles Geständnis ab. Nach einem langen Ermittlungsverfahren spät aber doch. Ja, er sei als "Mastermind" des Finanzgeflechts AvW für alles verantwortlich, ja er bekenne sich des schweren gewerbsmäßigen Betrugs, der Untreue, fahrlässiger Krida sowie der Beweismittelfälschung vollinhaltlich schuldig. Auer-Welsbachs Stimme ist brüchig, immer wieder muss er zwischendurch Atem holen.

450 Millionen Euro Schaden

Verteidiger Großmann erklärt zuvor wortreich, warum das Geständnis so spät kam, und verweist auf Dostojewskis Roman Schuld und Sühne, in dem Protagonist Rodion Raskolnikow erst nach langem inneren Ringen in der Lage ist, sein Verbrechen auch vor sich selbst einzugestehen.

Das sitzt. Das Urteil fällt entsprechend aus: Acht statt der Höchststrafe von zehn Jahren fasst der einst gefeierte Börsenheld vom Wörthersee aus, dem der Ruf vorauseilte, ähnlich wie der sagenhafte König Midas jede Anlage mit seinen AvW-Genussscheinen vergolden zu können. Knapp 13.000 Anleger ließen sich blenden. Rund 450 Millionen Euromacht der Gesamtschaden für die Geprellten aus. Auer-Welsbachs Entschuldigung ist das Einzige, was ihnen bleibt und 500 Euro aus der Konkursmasse für alle Genussscheininhaber, die sich dem Strafverfahren angeschlossen haben. Etliche von ihnen haben alle Ersparnisse verloren.

Der einst bewunderte Geldvermehrer ist heute selbst mittellos, behauptet er zumindest. Wohin 29 Mio. Euro an "Sondervermögen" verschwunden sind, konnte nicht geklärt werden. Immerhin gesteht Auer-Welsbach zu, sollte weiteres Vermögen auftauchen, werde es zur Schadenswiedergutmachung herangezogen.

"Auf Punkt und Beistrich" vermögen die Staatsanwälte Christof Pollak und Thomas Liensberger Auer-Welsbachs Schuld nachzuweisen. Anhand von umfangreichem Belastungsmaterial aus Liechtenstein wird sichtbar, wie der AvW-Boss mit seinem 96-Prozent-Anteil am AvW-Firmengeflecht die Kurse der Genussscheine hinauftrieb und manipulierte, indem das Geld zwischen der AvW-Invest und der AvW Gruppe hin- und hergeschoben wurde.

Ein "kapitalmarktorientiertes Perpetuum mobile" nannte es Gutachter Fritz Kleiner, nur, dass "in Täuschungsabsicht" statt des erhofften Goldes wertloses Blech für die Anleger herauskam. Auer-Welsbach dagegen konnte dafür auf Kosten der Anleger ein "Luxusleben" führen, wie die Staatsanwälte ausführen. Sie begrüßen das Geständnis, rufen den Schöffen jedoch ins Gedächtnis, dass hier über Jahre schwere Verbrechen verübt worden waren. Und sie schließen ihr Plädoyer mit dem Appell, dass die ausgesprochene Strafe als eindeutiges Signal gegenüber den Geschädigten und der Zivilgesellschaft verstanden werden, aber auch "jeden potentiellen Nachahmungstäter" wirksam abhalten müsse.

Auer-Welsbach nimmt das noch nicht rechtskräftige Urteil auf Anraten des Verteidigers an, was einige Verwunderung auslöste. Neben dem Geständnis habe auch Auer-Welsbachs Bereitschaft zur Konkurseröffnung über seine Unternehmen strafmildernd gewirkt, erklärt Richter Liebhauser-Karl in seiner Urteilsbegründung: "Sie stehen vor dem Nichts aus eigenem Verschulden, die Geschädigten ohne ihre eigene Schuld." (Elisabeth Steiner, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 1.2.2011)