Die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes enthält nicht nur eine Tücke, sondern auch eine Lücke. Grundsätzlich sollen damit Unternehmen zur Gehältertransparenz angehalten werden. Daher haben Betriebe mit mehr als 1000 MitarbeiterInnen ab heuer alle zwei Jahre anonymisierte Einkommensberichte zu erstellen, ab nächstem Jahr dann auch jene mit mehr als 500. Vorgesehen sind unter anderem Angaben darüber, wie hoch das arbeitszeitbereinigte Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern in diversen Verwendungsgruppen ist.

Während Unternehmen, die sich weigern, derartige Berichte vorzulegen, keine unmittelbaren Sanktionen zu erwarten haben, drohen diskriminierten Frauen, die Informationen über Gehälter nach außen tragen, bis zu 360 Euro Strafe. Die Betriebe müssen allenfalls Klagen von Arbeitnehmerinnen fürchten, den Bericht doch zu erstellen.

Immerhin: In Stelleninseraten ist künftig die Bezahlung anzugeben, konkret nach dem Kollektivvertrag und allenfalls die Höhe der Überzahlung.

Nicht enthalten ist in der Novelle die geplante Ausweitung des Diskriminierungsschutzes - wie die Pönalen für Frauen ein Verdienst der ÖVP. Vorgesehen wäre gewesen, dass per Gesetz geregelt wird, dass niemandem wegen Alter, Geschlecht, Weltanschauung, Religion, sexueller Orientierung eine Dienstleistung versagt werden darf. (nw/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21.1.2011)