Wien - Im heurigen Jahr werde es es weder eine Anklage noch einen Prozess im Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) geben, schreibt die "Presse" unter Berufung auf "Justizkreise". Es seien 5.000 Telefongespräche abgehört und 100 Zeugen einvernommen und Hausdurchsuchungen an 30 Standorten im In- und Ausland durchgeführt worden.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, wird in der Zeitung mit den Worten zitiert: "Es fehlen uns noch Tonnen von Material zu den Geldflüssen in die Schweiz und nach Liechtenstein. Dazu haben wir im Herbst ein zweites Rechtshilfeansuchen gestellt, aber noch keine Antwort erhalten."

Grüne wollen eigenen U-Ausschuss

Die Grünen werden bei der morgigen Nationalratssitzung einen eigenen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Themenkomplex Karl-Heinz Grasser und Buwog einbringen, hat die Grünen-Klubobfrau Eva Glawischnig am Mittwoch angekündigt. Der eigene Antrag sehe einen breiteren Anwendungsbereich vor als jener des BZÖ, begründete sie die Eigeninitiative bei einer Pressekonferenz.

Gerade in diesem Themenkomplex könne es keine gemeinsame Vorgangsweise der Opposition geben, denn im Gegensatz zu FPÖ und BZÖ seien die Grünen "in keinster Weise" beteiligt, außer als Kontrolle, betonte Glawischnig. "Dort wo der Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen besteht, sind bereits gerichtliche Vorerhebungen eingeleitet. Davon unabhängig ist die politische Verantwortung zu klären", so die Klubobfrau. Die politische Sachlage werde immer komplexer und könne nur durch einen U-Ausschuss aufgeklärt werden. "Früher oder später wird es einen Grasser-Untersuchungsausschuss geben. Je früher, desto besser", stellte sie fest.

Gegenstand der Untersuchung sollen laut dem der APA vorliegenden Antrag unter anderem sein: Die Privatisierung von Buwog, Dorotheum und Bundesverlag, die steuerliche Behandlung der privaten Homepage des damaligen Finanzministers Grasser sowie die "fragwürdige Einmietung von Bundesinstitutionen". Ebenfalls untersucht werden soll die "versuchte Einflussnahme Grassers auf die Novellierung des Glücksspielgesetzes" sowie "fragwürdige Geldtransfers über ausländische Konten und Briefkastenfirmen".

Das BZÖ habe etwa vom Abstimmungsverhalten beim Glücksspielgesetz profitiert, so Glawischnig. Ein gemeinsames Vorgehen mit den anderen Oppositionsparteien sei deshalb nicht möglich, begründete sie. (APA)