Korneuburg - Wegen der Verbrennung von zwei - überzähligen - Stimmzetteln bei der NÖ Gemeinderatswahl 2010 sind am Montag am Landesgericht Korneuburg sechs Mitglieder einer damaligen Sprengelwahlkommission im Bezirk Gänserndorf des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Sie wurden - nicht rechtskräftig - zwischen acht Monaten (Vorsitzender) und drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Freisprüche gab es für die ebenfalls angeklagten sieben Wahlzeugen.

Alle hatten sich eingangs schuldig bekannt und Reue über ihr Fehlverhalten gezeigt. Das Problem hatte sich ergeben, weil eine - nicht angeklagte - Wahlhelferin bei der Auszählung nicht darauf geachtet hatte, etwaige zwei Stimmzettel (Vorzugsstimme und Partei) aus den Kuverts zusammenzuheften. Und so lagen dann vier Zettel mehr vor, als es laut Wählerverzeichnis geben dürfte. Man zählte mehrmals - der Überhang an Stimmen blieb gleich, die Aufregung wuchs. Auf die Idee, in der Gemeinderatswahlordnung nachzuschauen, kam niemand.

Staffelung wegen Milderungsgründen

Der in einem solchen Fall korrekte Weg, ein entsprechendes Protokoll anzufertigen, sei ihm damals nicht bekanntgewesen, meinte der erstangeklagte Vorsitzende der Kommission. Er war laut Richter Gernot Braitenberg dann auch die treibende Kraft für die eingeschlagene "Lösung", zwei Zettel jeweils ÖVP und SPÖ zuzuordnen und zwei - für FPÖ und Bürgerliste - zu verbrennen. Die erste "salomonische" Idee, jeder wahlwerbenden Partei eine Stimme abzuziehen, war verworfen worden. Anwesend waren Vertreter der vier Fraktionen - alle seien einverstanden gewesen.

Die Staffelung der Strafen ergab sich aus den Milderungsgründen, verwies der Richter neben der Unbescholtenheit aller Beteiligten auf zwei Selbstanzeigen. Die Wahlzeugen hatten, wie Braitenberg die Freisprüche begründete, laut Gemeinderatswahlordnung nicht die Aufgabe, die Richtigkeit des Wahlvorgangs zu bestätigen, sondern fungierten nur als Wahlbeobachter ihrer Parteien und hätten auch keine Verpflichtung zur Verschwiegenheit.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Vier Beschuldigte nahmen die Urteile an, zwei nahmen Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Die Manipulation hat das Ergebnis letztlich nicht beeinflusst: Nach der Nachwahl in dem Sprengel im Juni blieb der Mandatsstand - V 12, S 8, F 1 - gegenüber dem 14. März unverändert. (APA)