Wien - Nach zuletzt ablehnenden Stellungnahmen zur geplanten Gesetzesnovelle, die eine Aufhebung der Haftungspflicht für Ärzte/Ärztinnen im Fall einer nicht diagnostizierten Behinderung von Babys in der Schwangerschaft vorsieht, erhält Justizministerin Claudia Bandion-Ortner nun wieder Zustimmung. Am Freitag gab es im Ministerium eine Besprechung mit VertreterInnenn des GynäkologInnenverbandes, die laut Bandion-Ortner "sehr positiv" verlief. "Mir war nicht bewusst, dass es bei der Pränataldiagnostik derzeit bereits eine Zwei-Klassen-Medizin gibt", sagte die Justizministerin danach im Gespräch mit dem Standard.

Konkret meint sie damit, dass immer weniger öffentliche Spitäler Schwangerschaftsuntersuchungen machen - aus Angst vor Schadenersatzforderungen, wenn auf eine mögliche Behinderung der Kinder nicht hingewiesen werde. Nur in Privatkliniken werden weiterhin bestimmte Tests durchgeführt. "Aber diese Kliniken können sich nicht alle Frauen leisten", so Bandion-Ortner.

Ihren Gesetzesvorschlag und den geplanten Unterstützungsfonds für Eltern von behinderten Kindern werde sie weiterhin verteidigen. "Aber wahrscheinlich wird die Diskussion auch nach Ende der Begutachtungsfrist Ende Februar noch weiterlaufen", gibt sich die Justizministerin realistisch. Tatsache sei, dass sie noch nie so viele positive Reaktionen, auch von Eltern, auf ein Gesetzesvorhaben erhalten habe.

Wie berichtet, wird Bandion-Ortner von der ÖVP und einem Großteil der Ärzte/Ärztinnenschaft unterstützt sowie auch von Hilfsorganisationen, die sich vehement dagegen wehren, dass Behinderte als Schaden eingeklagt werden können. Auf der Seite der GegnerInnen stehen unter anderem Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und die Bioethikkommission im Bundeskanzleramt. (Michael Simoner, DER STANDARD Printausgabe 15./16.1.2011)