Wien - Mit der Einführung von Studiengebühren im Studienjahr 2001/02 hat sich die Prüfungsaktivität und Erfolgsquote der Studenten erhöht und andererseits die durchschnittliche Studiendauer verkürzt. Das stellt der Rechnungshof (RH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht fest. Kritik übte er in Zusammenhang mit der De-Facto-Abschaffung 2009 am Wissenschaftsministerium: Dessen Informationen an die Unis über die Neuregelung seien "nur eingeschränkt hilfreich bzw. teilweise in sich widersprüchlich gewesen und erfolgten überdies teilweise zu spät".

"Positive Veränderung" nach Einführung

Laut RH haben sich mit der Einführung der Gebühren "wesentliche Studien-/Erfolgsindikatoren positiv verändert": Der Anteil der prüfungsaktiven Studenten erhöhte sich bis 2007/08 um acht Prozentpunkte, während der Anteil jener Studenten, die überhaupt keine Prüfung im Studienjahr ablegten, um 18 Prozentpunkte sank. "Weiters zeigte sich bei ausgewählten Diplomstudien auch eine Verkürzung der durchschnittlichen Studiendauer. Ebenso stieg seither der Anteil jener Studierenden, welche einen Studienabschluss erreichten, um 12,6 Prozentpunkte an."

Gleichzeitig gibt der RH zu bedenken, dass bei der Interpretation dieser Ergebnisse beachtet werden müsse, dass "Veränderungen vielfach multikausal beeinflusst waren". Die Studienaktivität könne etwa auch von der wirtschaftlichen Situation der Studenten, von Zulassungsregeln, der Verfügbarkeit von Lehrveranstaltungen bzw. der Betreuung von Abschlussarbeiten abhängig sein. Angeregt werden daher sozialwissenschaftliche Tiefenuntersuchungen.

Widersprüchliche Informationen aus dem Ministerium

Durch die Neuregelung der Studiengebühren 2009, die zahlreiche Erlassmöglichkeiten vorsieht, zahlen mittlerweile nicht mehr 91 Prozent der Inskribierten für ihr Studium, sondern nur mehr rund 15 Prozent. Im Zuge der Umstellung dürfte das Wissenschaftsministerium den Unis nicht unbedingt eine große Hilfe gewesen sein: Für die Beurteilung des heranzuziehenden Einkommens beim Erlasstatbestand der Erwerbstätigkeit wurden widersprüchliche Informationen erteilt. Bezüglich jener ausländischen Studenten, die den österreichischen gleichgestellt sind, gab es noch ein Jahr nach Inkrafttreten der Regelung keine umfassende Information. (APA)