Brüssel - Vertreter des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrates haben sich auf neue Rechte für Buspassagiere in der EU geeinigt. Sie sehen unter anderem Anspruch auf Entschädigung und Unterbringung bei Verspätungen bei Fernreisen von mehr als 250 Kilometer vor.

Werden Busreisen annulliert oder es kommt zu einer Verspätung von mehr als zwei Stunden, haben Passagiere das Recht auf Rückzahlung der Ticketkosten oder eine entsprechende Umleitung der Verbindung. Schon ab Verspätungen von 90 Minuten müssen die Betreiber Proviant und Erfrischungen zur Verfügung stellen, sofern die Reise mindestens drei Stunden dauert. Falls dies erforderlich ist, müssen die Busunternehmen auch die Kosten für Hotelübernachtungen von bis zu 80 Euro pro Nacht übernehmen, außer bei extremen Wetterbedingungen oder größeren Naturkatastrophen.

Die grüne Europaabgeordnete Eva Lichtenberger zeigte sich "enttäuscht" darüber, "dass der Verkehrsministerrat mit seiner sturen Haltung die Einführung wirksamer Fahrgastrechte im Busverkehr verhindern konnte. Dabei hat vor allem Deutschland die Interessen der Unternehmen über die der Fahrgäste gestellt und die guten Argumente zahlreicher Mitgliedstaaten, darunter Österreich, ignoriert." Ein wirksamer Schutz der Passagiere im europäischen Busverkehr werde vor allem dadurch verhindert, dass die Fahrgastrechte erst bei einer Entfernung von über 250 km Anwendung finden sollen. "Unter dieser Distanz sind die Buspassagiere weitgehend rechtlos", kritisierte Lichtenberger.

Zugleich hat der EU-Ministerrat die Rechte der schwächsten Fahrgäste, von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, untergraben. Verbindliche Ansprüche auf Assistenz seien von den EU-Staaten abgelehnt worden. "Bewohner eines kleinen Landes wie Luxemburg, die Niederlande oder Belgien werden - außer sie reisen ins Ausland - kaum über die 250 Kilometer und somit nicht in den Genuss der Passagierrechte kommen", kritisierte der SPD-Europaabgeordnete Ismail Ertug. (APA)