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Kanzler und Vizekanzler im Bundeskanzleramt

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Bei der "Zukunftsbudget"-Demo hieß es "Finger weg von der Familienbeihilfe"

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Wien - Die Regierung hat sich am Samstagvormittag auf die letzten Details des Sparpakets geeinigt. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) verkündeten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Kanzleramt die Abfederungsmaßnahmen für Familien, Studenten und Pendler. Wesentlichste Neuregelung gegenüber den bisherigen Plänen: Die Abschaffung der Familienbeihilfe ab 24 tritt erst mit 1. Juli und nicht mit Jahresanfang in Kraft.

Außerdem wird die Familienbeihilfe unter anderem für Zivil- und Präsenzdiener sowie für Studien mit langer Studiendauer länger ausgezahlt. Das Pendlerpauschale wird um weitere 15 Millionen auf 30 Millionen Euro erhöht. Insgesamt kosten die Abfederungen laut Kanzler und Vizekanzler in den kommenden vier Jahren über 300 Millionen Euro. Teilweise gegenfinanziert werden soll diese Summe durch Kostenverschiebungen im Familienlastenausgleichsfonds.

Kanzler und Vizekanzler sind zufrieden

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) zeigten sich mit der koalitionsinternen Einigung zufrieden. Man habe "wesentlich weniger Verkürzungen" veranschlagt als in anderen EU-Ländern, auch weil man mit der Budgeterstellung die aktuell besseren Wirtschaftsprognosen abgewartet habe, sagte Faymann. Pröll betonte, dass man den im Frühjahr beschlossenen Finanzrahmen bis 2014 trotz der nun vereinbarten Abfederungen nicht neuerlich aufschnüren müsse.

Den Kritikern der Regierung richtete Faymann aus: "Es zahlt sich aus, dass man konstruktive Vorschläge macht." Der Forderung, sämtliche Sparmaßnahmen rückgängig zu machen, habe man natürlich nicht nachkommen können, insgesamt würden aber 120.000 Personen von den am Wochenende vereinbarten Änderungen profitieren.

Im Detail vereinbart wurde zwischen SPÖ und ÖVP, dass die Familienbeihilfe für die über 24-Jährigen nicht schon mit Jahresanfang, sondern erst mit 1. Juli gestrichen wird. Personen mit langer Studiendauer (zum Beispiel Medizin oder Veterinärmedizin), Präsenz- und Zivildiener sowie Absolventen von berufsbildenden höheren Schulen erhalten die Familienbeihilfe zudem ein Jahr länger. Für Stipendienbezieher wird der Verlust ausgeglichen. Außerdem wird die Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe von 9.000 auf 10.000 Euro angehoben.

Änderungen kosten 300 Millionen Euro

Änderungen gibt es auch beim Alleinverdienerabsetzbetrag für Paare, die keine Kinder (mehr) betreuen. Dieser wird zwar grundsätzlich gestrichen, bleibt aber für Pensionisten mit einer Rente von bis zu 1.150 Euro (Mindestpension für Paare) erhalten. Der Mehrkindzuschlag für Familien ab drei Kindern wird nun nicht ersatzlos gestrichen, sondern von 36 auf 20 Euro reduziert. Insgesamt kosten die Änderungen im Familienbereich rund 300 Millionen Euro.

Gegenfinanziert werden diese Kosten teilweise durch Änderungen im Familienlastenausgleichsfonds. Aus diesem Topf werden unter anderem die Pensionszeiten für Mütter mit Kindern (für die Pension anrechenbar bis zu vier Jahre der Kindererziehungszeiten) bezahlt. Der Kostenersatz für die Pensionsversicherung wird nun aber von 75 auf 72 Prozent gesenkt. Für die betroffenen Mütter habe dies keine Wirkung, versicherte Pröll. Er räumte allerdings ein, dass der Pensionsversicherungsanstalt damit Geld entgehe, verwies jedoch darauf, dass der Familienfonds bis vor kurzem nur die Hälfte der Ersatzzeiten bezahlt habe.

Eine leichte Änderung betrifft außerdem die Wertpapier-KESt (Vermögenszuwachssteuer). Die Erfassung der Wertpapierkäufe beginnt zwar weiterhin mit 1. Jänner 2011. Die Besteuerung bei Fondsgewinnen startet ab 1. Juli, jene für andere Wertpapiere aber erst ab 1. Oktober nächsten Jahres.

Ebenfalls eine kleinere Änderung gibt es im Justizbereich. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) wollte die Amtstage der Gerichte streichen, davon wird nun aber Abstand genommen.

Leichte Änderungen bei Invaliditätspension

Leichte Änderungen sieht die Regierungseinigung bei der Invaliditätspension vor. Hier sollten die maximal möglichen Abschläge von 15 auf 12,6 Prozent gesenkt werden. Nun sinkt der Abschlag für Invaliditätspensionisten lediglich auf 13,8 Prozent. Außerdem werden die Zugangsbestimmungen für Schwerarbeiter gegenüber den bisherigen Plänen verschärft.

Schwerarbeiter sollen laut den Plänen von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in der Invaliditätspension gesondert berücksichtigt werden. Dieses "zweite Ermittlungsverfahren" wird nun bis 2015 befristet. Außerdem müssen Schwerarbeiter mindestens 57 Jahre alt sein, um über das zweite Ermittlungsverfahren pensioniert werden zu können. Sie haben dann die Möglichkeit mit geringeren Abschlägen als normale Invaliditätspensionisten in Rente zu gehen, nämlich elf Prozent. Im ursprünglichen Entwurf des Sozialministeriums wären allerdings noch geringere Abschläge (neun Prozent) vorgesehen gewesen.

Hacklerpension läuft doch nicht 2030 aus

Eine explizite Befristung der Hacklerregelung mit 2030 wird offenbar doch nicht kommen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) bezeichnete die am Samstag aus Regierungskreisen ventilierte Einigung als "irrtümliche Interpretationen des heutigen Verhandlungsergebnisses". "Im Gesetzestext zur Langzeitversichertenregelung wird keine Befristung festgeschrieben", betonte Hundstorfer in einer Aussendung. In den Erläuterungen zum Gesetzestext werde sich aber der Hinweis finden, dass Korridorpension und Langzeitversichertenregelung ab 2030 "de facto gleichgeschaltet sein werden".

Im Sozialministerium hieß es dazu, Hundstorfer habe bei den Verhandlungen lediglich klargemacht, dass die Unterschiede zwischen der Hacklerregelung Neu und der normalen Korridor-Frühpension ab 2030 so gering sein werden, dass es de facto kaum noch einen Unterschied bei den Pensionshöhen gebe. Außerdem habe der Minister angeboten, dies auch in den Erläuterungen festzuhalten. Das sei in den Gesprächen offenbar als Befristung der Hacklerregelung bis 2030 missverstanden worden. (APA/red)