Ab 1. Jänner 2011 müssen Gäste, die in Rom übernachten, eine Abgabe für touristische Dienstleistungen erbringen. Das gilt für alle Unterkünfte mit Ausnahme von Jugendherbergen. Die neue Einnahmequelle der Stadt soll für die Optimierung der touristischen Dienstleistungen in Rom verwendet werden.

Bereits am 28. Juli diesen Jahres hat die Stadtverwaltung die Einführung dieser neuen Abgabe beschlossen, nun tritt sie mit Jahresanfang 2011 in Kraft. Die Regelung gilt übrigens auch für Reisen, die über ein Reisebüro oder einen Veranstalter gebucht wurde. Nicht zu zahlen braucht der Gast, wenn er die zusätzlichen Kosten bereits bei der Buchung im Reisebüro bezahlt hat.

Die Abgabe versteht sich nicht als Extrazahlung für die Dienstleistung der Übernachtung im Hotel, sondern wird grundsätzlich für den Aufenthalt in einem Beherbergungsbetrieb in Rom eingehoben. Daher muss sie auch von Gästen bezahlt werden, die aufgrund vertraglicher Regelungen keine Übernachtung zahlen müssen, wie etwa Reiseleiter oder Busfahrer. Kinder bis zum Alter von zwei Jahren sind von der Regelung befreit.

Die Gebühr ist pro Person und Übernachtung zu bezahlen, maximal wird die Abgabe jedoch nur für zehn Übernachtungen verrechnet. Bis auf Hotels der 4- und 5-Sternkategorie, für die drei Euro pro Person und Nacht zu zahlen sind, beträgt die Abgabe zwei Euro (Hotels der 1-, 2- und 3-Stern-Kategorie, Ferienhaus, Ferienwohnung, Privatzimmer, B&B, Agritourismus und Campingplatz). Übernachtungen in Jugendherbergen sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Da die römische Stadtverwaltung noch keinen offiziellen Beschluss über die neue Regelung erlassen hat, können noch Änderungen auftreten. (red)