Comic-Flut auf Facebook rechtlich gesehen problematisch

Foto: derStandard.at/Screenshot

Es ist wie eine Welle über Facebook hereingebrochen, mittlerweile weiß eigentlich niemand mehr wieso und warum plötzlich alle Freunde Comic-Bilder anstelle ihrer Profilfotos zeigen. Nach einem Aufruf hat sich nun fast jeder anstecken lassen und trägt eine "Mickey Mouse" oder "Captain Future" auf seiner Facebook-Seite.

Auf ihrem Höhepunkt angelangt, folgte die Panikmache über Medien und besorgte Nutzer des sozialen Netzwerks: "Ein Anwalt will User, die ein Comic-Bild verwenden, verklagen", liest man in den Statusmeldungen. Müssen Facebook-Nutzer nun wirklich mit Klagen rechnen?

"Panikmache nicht unbegründet"

Tatsächlich sei "die Panikmache nicht unbegründet", erklärt Rechtsanwältin und Medienrechtsexpertin Maria Windhager gegenüber derStandard.at. Denn dem Österreichischen Recht nach ist die unbewilligte Nutzung eines Comic-Bildes "ein Verstoß gegen das Urheberrecht". Im Gegensatz zu Texten gibt es prinzipiell bei Bildern kein Zitatrecht, selbst wenn es sich nur um einen Ausschnitt der besagten Comics handelt.

Streng genommen könnte ein Urheberrechtsvertreter daraufhin eine Unterlassungserklärung bzw. die Beseitigung des Bildes von einem unautorisierten Nutzer einfordern. Ein Rechtsstreit könnte im Ernstfalls teuer zu stehen kommen. Bedenkt man die Anwaltskosten allein für das Aufforderungsschreiben, drohen dem Betroffenen Kosten im Bereich von 1.500 Euro. Lässt man sich gar auf einen Rechtsstreit ein und verliert, geht es aufgrund der zu tragenden Verfahrenskosten in die Zehntausenden Euro, selbst wenn sich das eingeforderte Entgelt und der Schadenersatz für die unerlaubte Nutzung des Bildes selbst auf wenige hundert Euro belaufen sollten.

Eine Frage der Argumentation

Windhager räumt allerdings ein, dass im Fall der Comic-Profilbilder auf Facebook zu erwägen wäre, wie "realistisch es ist, dass es zu Klagen kommt". Schließlich stünde ein erheblicher Aufwand dahinter vielleicht hunderttausende Personen rechtlich zu belangen.

Auf der anderen Seite könnten beklagte Parteien versuchen zu argumentieren, dass die massenhafte Nutzung der Comic-Bilder Teil einer politisch-satirischen Aktion war. Denn sollte die Verwendung der Bilder beispielsweise als politische Kritik gegen Verstöße der Privatsphäre dienen, könnte man sich auf eine gesetzliche Ausnahmebestimmung berufen. Demnach darf ein Bildzitat angewendet werden, sofern damit politische Kritik geäußert wird.

Kritischer Hintergrund

Die Rechtfertigung durch politische Kritik ist dabei durchaus haltbar. Denn wenngleich der ursprüngliche Aufruf, ein Comic-Bild anstelle seines Gesichtes auf Facebook zu zeigen, einen spielerischen Charakter hat, so hat er zwei ernstere Hintergründe: Einerseits sollte damit das so oft für Privacy-Verstöße kritisierte "Gesichterbuch" mit einem Schlag keine Bilder von Menschen mehr zeigen. Und zum anderen macht die Aktion deutlich, wie schwer es ist, sich dem Gruppenzwang zu entziehen. (Zsolt Wilhelm, derStandard.at, 18.11.2010)

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