Die Begutachtungsfrist für das Budget ist vorbei - ein Feinschliff bei Härtefällen steht noch bevor.

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SPÖ und ÖVP fanden es schon schwer genug, innerhalb der Koalition auf einen grünen Zweig zu kommen. Folglich machten die beiden Parteien von Anfang an wenig Anstalten, die Spar- und Steuerpläne in der dafür gesetzlich vorgesehenen Zeit bis zur Budgetrede am 30. November noch groß zu verändern. Nach vielen Protesten scheint die Regierung im Einzelfall aber doch weich zu werden - und schickt sich an, "Härtefälle" abzumildern.

  • Pensionierte Alleinverdiener Ein Nachgeben zeichnet sich wieder einmal bei den Pensionisten ab. Lautstark hatten die Seniorenvertreter gegen die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Kinderlose protestiert, der 100.000 Pensionisten-Haushalte treffe. Prompt deutete Kanzler Werner Faymann einen "Feinschliff" der Einschnitte an. Entgegen der ursprünglichen Intention will sich die Regierung auch noch einmal die Einwände der Senioren genau anhören.
  • Familienbeihilfe Gipfel gibt es auch mit Familienverbänden (am Freitag) sowie mit Vertretern von Unis und Studenten (kommender Montag). Fixthema ist dabei die Familienbeihilfe, die künftig nur mehr bis zum vollendeten 24. Lebensjahr ausbezahlt wird, was vor allem Studenten trifft. Um ein Jahr gestreckt wird die Frist für Burschen, die innerhalb dieser Zeit Präsenz- oder Zivildienst ableisten. Der zuständige Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) ließ weitere Abmilderungen durchklingen: Auch Studenten, die überlange Studien wie Medizin oder Architektur inskribiert haben, könnten mehr Zeit bekommen.
  • Mehrkindzuschlag Weitere Härte im Familienbereich, an die eine Feile angesetzt werden könnte: Der Mehrkindzuschlag in der Höhe von 36,40 Euro, der bislang ab dem dritten Kind ausbezahlt wurde, könnte nun doch nicht zur Gänze gestrichen werden. Sogar die mit konkreten Ansagen bisher äußerst sparsame neue Familienstaatssekretärin Verena Remler (ÖVP) machte eine diesbezügliche Andeutung.

Allerdings will sich die Regierung bei den Nachbesserungen ein Korsett umlegen: Das Sparvolumen pro Ressort soll gleichbleiben. Wird also im Familienbudget an der einen Stelle nachgegeben, müsse an einer anderen umso mehr gespart werden.

Verfassung als Gegner

Was die Interessenvertreter der Regierung nicht aus dem Programm schießen, könnte mit Zeitverzögerung allerdings der Verfassungsgerichtshof beseitigen. Das meinen zumindest Juristen, die das Familiensparpaket in der aktuellen Form als verfassungswidrig bezeichnen. Schließlich müsse laut einem Erkenntnis des Höchstgerichts die Hälfte des Aufwandes für Kinder durch Transferzahlungen und steuerliche Erleichterungen abgegolten werden. Fällt die Familienbeihilfe ab dem Alter von 24, könnte das nicht mehr der Fall sein, weil dann ein Dominoeffekt eintrete: Ohne Familienbeihilfe kein Kinderabsetzbetrag, an den wiederum der Kinderfreibetrag sowie die Absetzbeträge für Alleinverdiener und Alleinerzieher gekoppelt sind. (jo, DER STANDARD, Printausgabe, 18.11.2010)