Wien - Die Arbeitsgruppe zum Familienrecht, die sich unter anderem mit der gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen beschäftigt, hat vor, bis Jahresende zumindest einen Zwischenbericht vorzulegen. Noch gibt es keine Lösung, es würden aber "intensive Gespräche" geführt und in Teilbereichen gebe es bereits "Lösungsansätze", erklärte ein Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.

Die Themenliste der Arbeitsgruppe, die am Montag abermals getagt hatte, wurde inzwischen ausgeweitet: Diskutiert wird u.a. über Änderungen bei der gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen bzw. für uneheliche Kinder. Themen sind aber beispielsweise auch Schutz vor Gewalt und Kindesentziehung, Ausbau der Familiengerichtshilfe sowie ein Ausbau von vorläufigen Entscheidungen in Besuchsverfahren.

ÖVP und SPÖ uneinig

Im Gegensatz zu ehelichen Geburten steht derzeit bei unehelichen Kindern die Obsorge zunächst der Mutter alleine zu. Ein gemeinsames Sorgerecht muss von beiden Elternteilen bei Gericht beantragt werden, auch wenn sie zusammen in einem Haushalt leben. Eine Obsorge beider Elternteile nach einer Trennung ist in Österreich ebenfalls möglich, muss aber gemeinsam beantragt werden. Auf Wunsch eines Elternteils kann die Regelung ohne Begründung aufgehoben werden.

Bandion-Ortner spricht sich für eine grundsätzliche Fortführung der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung aus. Die SPÖ hatte sich bisher in dieser Frage stets skeptisch gezeigt.

An der Arbeitsgruppe beteiligt sind u.a. VertreterInnen der betroffenen Ministerien, der Volksanwaltschaft, der Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie von Frauen- und Männerorganisationen. Die nächste Sitzung findet Ende November statt. (APA)