"Fällt die IP-Adresse, unter der ein anonymer Poster auf einem Blog eines Medienunternehmens einen ehrverletzenden Kommentar über einen Dritten abgegeben hat, unter das Redaktionsgeheimnis?", fragt Medienrechtsexperte Hans Peter Lehofer in seinem Blog.

In der Schweiz, so Lehofer, werde dies gerade debattiert. Der Anlass ist das "Schweizer Fernsehen", das die Bekanntgabe der IP-Adresse, unter der ein Kommentar auf einem programmbegleitenden Blog veröffentlicht wurde, verweigert.

Wie sieht es in dazu in Österreich aus? "Nach § 31 des österreichischen Mediengesetzes erstreckt sich das Redaktionsgeheimnis auch auf 'die Person des Verfassers' oder Einsenders von Beiträgen; auch die auf den Websites der Medien erscheinenden Postings sind wohl als "Beiträge" im Sinne dieser Bestimmung anzusehen", schreibt Lehofer und schlussfolgert: "Ob sich ein Medieninhaber aber zB gegenüber Strafverfolgungsbehörden auf das Redaktionsgeheimnis berufen will oder nicht, liegt ganz bei ihm." (red)