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Kreative und Pädagogen fordern Aufklärung schon in jungen Jahren, statt Massenabmahnungen bei Filmpiraterie.

Massenabmahnungen sind in der Musikbranche bereits gang und gäbe. Nun denkt man auch in der Filmbranche über schärfere Maßnahmen gegen die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte nach. Auf dem Branchenforum der deutschen Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Berlin diskutierten Branchenvertreter mögliche Maßnahmen, wie heise berichtet.

Massenabmahnungen und "Verfolgungsdruck"

Für massenhafte Abmahnungen setze sich der Münchner Anwalt Johnannes Waldorf ein. Das sei bei den "massenhaften Verletzungen" notwendig. Mit dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruche, der seit zwei Jahren besteht, könnten Rechteinhaber "im notwendigen Umfang" gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Der Jurist warne jedoch davor, dass mit den Abmahnungen auch "viel Schindluder" getrieben werde. Die sogenannte Three Strikes-Regel sei für ihn zwar ein "wunderbares Modell", das jedoch aus daten- und verbraucherschutzrechtlicher Sicht auch problematisch sei. Beim Three Strikes-Ansatz sollen Provider Nutzern nach dreimaliger Verwarnung bei Urheberrechtsverstößen den Internetzugang sperren.

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungsindustrie (BIU) setze statt auf Klagen eher auf technische Maßnahmen wie Software-Registrierung. Laut Geschäftsführer Olaf Wolters müsse ein "gewissen Verfolgungsdruck" bei Rechteverletzungen herrschen.

Weniger Massenanzeigen

Laut Marc Pollert von der Staatsanwaltschaft Stuttgart seien Massenanzeigen aufgrund des Auskunftsanspruchs zu seiner "Erleichterung" deutlich zurückgegangen. Ein Zivilrechtsverfahren habe einen abschreckenden Effekt. Bei der Polizei würden Verstöße gegen das Urheberrecht ernst genommen und Ermittlungen zügig durchgeführt. Pollert habe jedoch auch betont, dass die Ermittlungen neutral durchgeführt werden müssten und Mitglieder der GVU nicht als sachverständige Zeugen auftreten könnten.

Verbraucherschützer gegen Sperren

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) halte Massenklagen hingegen nicht für ein probates Mittel. Laut Cornelia Tausch, Mitglied der Geschäftsleitung beim vzbv, hätten Abmahnungen die Sympathie der Konsumenten für die Rechteinhaber nicht gefördert. Viele Kanzleien hätten sich einen entsprechenden Ruf eingehandelt und würden darauf setzen, dass Bürger eher zahlen, als sich selbst einen Anwalt zu nehmen. Auch das Three Strikes-System lehne sie ab. Der Internetzugang könne nicht verwehrt werden, wenn er als Grundversorgung angesehen werde. Kritik an möglichen Verschärfungen der Maßnahmen sei auch seitens der Kreativen und Pädagogen gekommen. Hier sei bereits eine frühe Aufklärung an den Schulen gefragt. (red)

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