roßbritannien tut es. Die Niederlande tun es. Belgien, Norwegen und Dänemark tun es. Besagte fünf Mitgliedstaaten des Europarats haben den dringenden Aufforderungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg bereits entsprochen. Sie widersetzen sich den Regeln der EU-weiten Dublin-II-Verordnung, die vorsieht, dass Flüchtlinge dort ihr Asylverfahren abwarten müssen, wo sie die Union zuallererst betreten haben. Sie schieben niemanden mehr, egal ob "besonders schutzwürdig" oder nicht, nach Griechenland ab.

Österreich bei Nicht-Schutzwürdigkeit schon. Die Frage ist, warum. Die Frage ist, wie lange das menschenrechtlich noch haltbar ist.

Formal ist es das noch, weil das Straßburger Gericht in einem diesbezüglich anhängigen Fall noch nicht entschieden hat. Weil das Europarat-Höchstgericht bis dato "nur" Briefe an mehrere Staaten geschickt hat, in denen die Aussetzung aller Griechenland-Abschiebungen dringend eingefordert wird - und Österreich bisher keinen derartigen Brief erhalten hat. Formal passt die halbharte österreichische Linie. Aber inhaltlich nicht.

Inhaltlich nämlich hat diese Strenge zur Folge, dass aus Österreich weiterhin Flüchtlinge ins Verderben geschickt werden. Ins Verderben, denn anders kann man die Zustände, die zuletzt Uno-Sonderberichterstatter Manfred Nowak im Rahmen einer Fact-finding-Mission in dem Mittelmeeranrainerstaat festgestellt hat, nicht bezeichnen.

In Griechenland sei das Asylsystem völlig zusammengebrochen, berichtete der Menschenrechtsexperte. Für Flüchtlinge heiße das, dass sie Gefahr liefen, völlig grundlos bis zu einem halben Jahr in Haft zu sitzen. Weil die Asylbehörden praktisch nicht mehr arbeiteten, was nicht die Schuld der eingesetzten Kräfte, sondern der fehlenden Mittel und Infrastruktur sei. In Athen etwa fänden nur einmal wöchentlich Amtsstunden statt, dann würden 20 bis 30 Menschen vorgelassen. 20 bis 30 Fälle würden abgearbeitet, dann sei wieder Schluss. Hunderte weitere Menschen in der Warteschlange müssten sich dann eine weitere Woche als Illegale durchschlagen.

All dies hat Nowak, der sich für einen umfassenden Abschiebestopp nach Griechenland ausspricht, den Uno-Gremien berichtet. Die Lage wurde als ernst eingeschätzt, die Problemlösung an innereuropäische Instanzen delegiert. An den Europarat und ans Straßburger Gericht, an die EU und ihre Mitgliedstaaten. Somit auch an Österreich, doch hier begnügt man sich nach dem am Mittwoch veröffentlichten Verfassungsgerichtshofsspruch mit einem Abschiebestopp für Schutzwürdige.

Doch auch wenn dieser "Abschiebestopp light" angesichts der sonst an den Tag gelegten asylrechtlichen Härte Innenministerin Maria Fekters fast als Grund zum Feiern erscheint: Er ist zögerlich und unzureichend, ist das Gegenteil von europareif.

Denn die griechische Asylkrise ist auch eine Bewährungsprobe für die EU. Die Frage ist, ob es der Union und ihren Mitgliedstaaten jetzt gelingt, beim Thema Asyl - einer der umstrittensten, weil nationalen Begehrlichkeiten stark ausgelieferten Politikbereiche - eine neue gemeinsame Linie zu erzielen. Über den griechischen Anlassfall hinaus müssen Mechanismen gefunden werden, die das derzeit inhumane Verschickungssystem für Flüchtlinge, die Dublin-II-Verordnung, vermenschlichen. (Irene Brickner, DER STANDARD-Printausgabe, 28. 10. 2010)