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Wien - Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein kurbelt nun die Diskussion über verschärfte Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitssuchende an. Noch im Mai soll es Gespräche mit den Sozialpartnern dazu geben. Die erheben aber bereits im Vorfeld gegen die am Regierungstisch liegenden Ideen heftig Einspruch.

Aufregung löst vor allem die geplante Lockerung des Berufsschutzes aus. In der Praxis bedeutet dies, dass etwa ein arbeitsloser Volljurist einen weit schlechter bezahlten Job als schlichter Sachbearbeiter annehmen muss oder ein qualifizierter Schlosser künftig auch lediglich als Anlernarbeiter im Metallbereich mit entsprechenden Lohneinbußen vermittelt werden darf. Gewerkschaft und Arbeiterkammer befürchten deshalb "eine Aufweichung des Qualifikationsschutzes" und "einen Abstieg auf der Berufsleiter um ein bis zwei Stufen".

Abstieg

Strittig ist auch die Höhe der Lohneinbuße, welche durch die zwingende Annahme eines schlechteren Jobs hingenommen werden muss. Beim Arbeitsmarktservice (AMS) war bereits von einem Minus in Höhe von 30 Prozent die Rede. Arbeitnehmervertreter halten eine Lohneinbuße "von maximal zehn Prozent für gerade noch zumutbar".

Im STANDARD-Interview skizziert Bernhard Achitz, Leiter des sozialpolitischen Abteilung des Gewerkschaftsbundes, die Vorstellungen, die man Bartenstein unterbreiten wird, so: Neue Zumutbarkeitsregeln könne es nur geben, wenn das Arbeitsamt mit dem Arbeitslosen vorher einen individuellen Betreuungsplan erstellt, also abklärt, wie der Fahrplan für die Jobsuche (Inserate, Vermittlung) und für eventuelle Qualifizierungskurse ab besten aussehen soll.

Dreimonatsfrist

Dieser Plan muss jedoch die Zustimmung des Arbeitssuchenden haben. Verweigert dieser sein Okay, müsste eine Instanz wie der - in den AMS-Geschäftsstellen mit Sozialpartnern - besetzte Regionalbeirat darüber entscheiden.

Ein weiterer Knackpunkt: Ist der Arbeitssuchende drei Monate lang nicht vermittelbar, sollen Qualifizierungsmaßnahmen greifen, fordern die Arbeitnehmervertreter. Im Gegensatz dazu will das Wirtschaftsministerium aber bereits nach drei Monaten erfolgloser Jobsuche den Berufsschutz kappen.

Frist "viel zu kurz"

Währenddessen hat sich die Regierung beim Thema Qualifizierung aber auch einen kleinen Schritt bewegt. Im Budgetbegleitgesetz wurde faktisch ein Rechtsanspruch auf Aus- und Weiterbildung für Menschen unter 25 und über 50 Jahren verankert, wenn diese nicht innerhalb der ersten acht Wochen einen Job finden. Da aber erst nach drei Monaten rund 80 Prozent der Arbeitssuchenden etwas Neues gefunden haben, hält AK-Sozialexperte Josef Wallner "diese Frist für viel zu kurz". (Monika Bachhofer, DER STANDARD Print-Ausgabe, 3.5.2003)