Anlässlich des 12. Europäischen Tages der Organspende und -transplantation am 16. Oktober organisierte das "Forum 16. Oktober 2010" einen Aktionstag in Wien. Transplantationen und der weltweite Mangel an Spenderorganen standen im Zentrum der Veranstaltung. Highlight waren die detailgetreuen und überdimensionalen Organmodelle.

Foto: derStandard.at/Daniela Neubacher

Ein Aktionstag, der das Thema Organspende und Transplantation ins öffentliche Bewusstsein gerückt hat, fand am Samstag in Wien statt. Die Besucher konnten sich über medizinische Fortschritte der Transplantationsmedizin informieren. Unter dem Motto "Mit starkem Herzen und langem Atem, frischer Leber und g'sunder Niere!" sollten begehbare Organe, Besucher über Vorsorge und Früherkennung informieren.

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Jährlich erhalten rund 700 Menschen in Österreich im Zuge einer Transplantation ein neues Organ. Ist eine Transplantation notwendig, beginnt die Wartezeit auf ein passendes Organ. Diese Zeit auf der Warteliste ist von Organ zu Organ unterschiedlich und für die Betroffenen oft mit der Angst verbunden, diesen operativen Eingriff nicht mehr zu erleben. Rund 1.100 Österreicher warten derzeit auf ein Organ.

Mit Vorliegen der Hirntoderklärung werden die medizinischen Daten des Verstorbenen an die Stiftung Eurotransplant gemeldet und ein geeigneter Empfänger für dessen Organe gesucht.

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Mitgliedsstaaten von Eurotransplant sind die Benelux-Staaten, Deutschland, Österreich, Slowenien und Kroatien. Da in der Eurotransplant-Region mehr als 118 Millionen Menschen leben, erhöht die Mitgliedschaft die Chancen, für Patienten, die dringend ein Organ benötigen oder seltene Gewebemerkmale aufweisen, rechtzeitig ein passendes Organ zu finden. Da dem Faktor des Organ-Herkunftslandes großes Gewicht zukommt, profitieren österreichische Patienten auf der Warteliste unmittelbar von der Meldung von Organspendern in Österreich.

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Am häufigsten werden in Österreich Nieren transplantiert -  rund 350 im Jahr. Etwa die Hälfte aller im Endstadium einer Nierenerkrankung leidenden Patienten werden erfolgreich transplantiert, die Wartezeit auf eine Niere beträgt ungefähr 16 Monate.

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Eine Nierentransplantation steigert die Lebensqualität der Patienten erheblich, das sie ab diesem Zeitpunkt auf eine Dialyse verzichten können.

Im Bild: Überdimensionaler Nierenbeckenstein.

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Nach Transplantationen müssen Patienten immunsupprimierende Medikamente einnehmen, die vor einer Abstoßungsreaktion schützen sollen - und zwar ihr Leben lang. Die richtige Einstellung der immunsuppressiven Therapie ist eine Gradwanderung zwischen Abstoßung und Infektion und muss für jeden Patienten individuell eingestellt werden.

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Das größtes Organ im Oberbauch des Menschen ist die eta 1,5 kg schwere Leber, die besonders regenerationsfähig ist. Fehlendes Lebergewebe wächst einfach nach. Die Lebendspende-Lebertransplantation ist daher eine wichtige Möglichkeit Patienten zu helfen.

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In Sachen Lungentransplantationen spielt Österreich im Spitzenfeld mit. In Wien werden jährlich 70 Lungen transplantiert. Damit ist Wien eines der größten Lungentransplantationszentren der Welt.

Ein begehbares Lungenmodell infomierte über Aufbau und Funktion des Atmungsorgans.

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Die Grunderkrankungen, die eine Lungentransplantation zur Notwendigkeit machen, sind verschieden: Die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und Lungenfibrosen gehören zu den häufigsten Ursachen. Die Wartezeit auf eine Lungentransplantat beträgt ein halbes bis ein dreiviertel Jahr.

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Herzerkrankungen gelten seit langem als Haupt-Todesursache, die Herztransplantation ist heute bereits ein Routineeingriff. Manchmal ist es leichter einen kaputten Herzmuskel zu ersetzen als ein gebrochenes Herz zu heilen.

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Es muss aber nicht immer das komplette Herz transplantiert werden. Im Falle des Aortenklappenersatzes wird die Aortenklappe durch eine Endoprothese ersetzt.

Detailgetreu nachgebildet: Eine geschädigte Aortenklappe behindert langfristig die normale Herzfunktion.

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Im begehbaren Herzmodell konnten Besucher den menschlichen Herzschlag hören.

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In Österreich gilt für Organentnahmen nach dem Tod die sogenannte "Widerspruchsregelung". Die Entnahme von Organen ist grundsätzlich zulässig, solange der Verstorbene nicht vor seinem Tod eine Erklärung dagegen, also einen Widerspruch abgelegt hat. (derStandard.at, 18.10.2010)

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