Wien- Ab heute müssen alle Fahrräder endgültig den Bestimmungen der Fahrradverordnung entsprechen, die Übergangsfrist ist abgelaufen. Ausgenommen sind nur echte Straßenrennräder. Alle anderen Typen wie etwa Mountainbikes müssen von der Ausrüstung her bestimmte Mindestanforderungen erfüllen:

Neben zwei unabhängig voneinander funktionierender Bremsen sind Reflektoren an den Pedalen und je zwei pro Rad vorgeschrieben. Die Beleuchtung muss am Rad montiert, darf aber zum Diebstahlschutz abnehmbar sein. Zusätzlich müssen hinten ein roter und vorne ein weißer Reflektor angebracht sein. Eine Glocke ist selbstverständlich. (APA)