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Autoeinbrüche per Computer laut Versicherungsverband gedeckt
Straftat muss "glaubhaft" gemacht werden
Selbst wenn Autoeinbrüche mit Computerhilfe laut
Polizei derzeit noch kein großes Thema sind - der Aufwand ist für die
meisten Kriminellen zu hoch -, gedeckt sind solche Straftaten in den
heimischen Kfz-Kaskoversicherungen jedenfalls. Das stellte der
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs auf eine
entsprechende Anfrage des ARBÖ klar.
Situation
"Grundsätzlich stehen die Kfz-Kaskoversicherer auf dem
Rechtsstandpunkt, dass Einbruchdiebstähle auch dann unter
Deckungsschutz stehen, wenn der Schadenhergang technisch nicht
nachgewiesen werden kann", schrieb der Sprecher des
Versicherungsverbandes, Gregor Kozak, in seiner Anfragebeantwortung
an den ARBÖ. "Wenn Sie nachweisen können oder glaubhaft machen
können, dass ein Einbruchdiebstahl erfolgt ist, dann ist alles in
Ordnung", betonte Kozak weiter.
Einschränkung
Der ARBÖ machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass
dies nur für Kasko-, nicht für Haftpflichtversicherungen gilt. Zudem
wurde die Wendung "glaubhaft machen" näher erläutert: "Etwas
glaubhaft machen bedeutet, dass ein Ereignis als wahrscheinlich
dargestellt werden kann. Es gibt kein allgemein gültiges Rezept, die
Beurteilung erfolgt immer im Einzelfall", erläuterte Barbara
Auracher-Jäger, Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferats.
Bestätigung
"Ideal ist es natürlich, wenn mehrere Zeugen unabhängig
voneinander bestätigen können, dass aus einem Fahrzeuge Gegenstände
abhanden gekommen sind, die vorher da waren", erklärte die Juristin.
Mit eine Rolle spiele auch die Person des Versicherten.
(APA)