Selbst wenn Autoeinbrüche mit Computerhilfe laut Polizei derzeit noch kein großes Thema sind - der Aufwand ist für die meisten Kriminellen zu hoch -, gedeckt sind solche Straftaten in den heimischen Kfz-Kaskoversicherungen jedenfalls. Das stellte der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs auf eine entsprechende Anfrage des ARBÖ klar. Situation "Grundsätzlich stehen die Kfz-Kaskoversicherer auf dem Rechtsstandpunkt, dass Einbruchdiebstähle auch dann unter Deckungsschutz stehen, wenn der Schadenhergang technisch nicht nachgewiesen werden kann", schrieb der Sprecher des Versicherungsverbandes, Gregor Kozak, in seiner Anfragebeantwortung an den ARBÖ. "Wenn Sie nachweisen können oder glaubhaft machen können, dass ein Einbruchdiebstahl erfolgt ist, dann ist alles in Ordnung", betonte Kozak weiter. Einschränkung Der ARBÖ machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass dies nur für Kasko-, nicht für Haftpflichtversicherungen gilt. Zudem wurde die Wendung "glaubhaft machen" näher erläutert: "Etwas glaubhaft machen bedeutet, dass ein Ereignis als wahrscheinlich dargestellt werden kann. Es gibt kein allgemein gültiges Rezept, die Beurteilung erfolgt immer im Einzelfall", erläuterte Barbara Auracher-Jäger, Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferats. Bestätigung "Ideal ist es natürlich, wenn mehrere Zeugen unabhängig voneinander bestätigen können, dass aus einem Fahrzeuge Gegenstände abhanden gekommen sind, die vorher da waren", erklärte die Juristin. Mit eine Rolle spiele auch die Person des Versicherten. (APA)