Wien - Mit "großer Enttäuschung" hat Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) in einer Pressekonferenz am Mittwochvormittag zur Kenntnis genommen, dass der ÖGB bei seinen geplanten Kampfmaßnahmen bleibt: "Ich halte die Streiks für verantwortungslos." Mit diesen Aktionen werde der Standort gefährdet und damit den Arbeitnehmern geschadet. Nach Ansicht Bartensteins besonders problematisch ist, dass sich die Dienstgeber gar nicht wehren könnten, da es sich um Streiks gegen Regierungsmaßnahmen handle. Wer für den wirtschaftlichen Schaden für die Betriebe aufkommen wird, ließ der Minister offen. "Das trägt sicher irgendwer, die Frage ist wer."

Bei der Pressekonferenz warnte der Wirtschaftsminister zudem vor allem vor zu großer Euphorie was die geplante Harmonisierung der Pensionssysteme angeht. Hier gebe es noch genug Schwierigkeiten zu bewältigen. Hoffnungen setzt er darauf, dass die Sozialpartner das Dialogangebot der Regierung annehmen. Das Thema würde "unendlich schwieriger", wenn es keine Mitarbeit von Wirtschaft und Gewerkschaften gebe.

Sozialstaatssekretärin Ursula Haubner präsentierte im Rahmen der Pressekonferenz drei Bereiche, in denen es durch im Rahmen der Vereinheitlichung unter Einführung eines Pensionskontos Verbesserung geben solle. So müssten die Kinderziehungszeiten mindestens so hoch bewertet werden, wie Präsenz- und Zivildienstzeiten. Derzeit gilt für Kindererziehungsjahre ja nur der Ausgleichszulagenrichtsatz von rund 645 Euro, während beim Präsenzdienst das Durchschnittseinkommen der jeweiligen Altersgruppe herangezogen wird. Zweiter wichtiger Punkt ist für Haubner, dass die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings eingeführt wird. Überdies soll eine Mindestpension für sozial bedürftige Pensionen ohne Pensionsanspruch kommen. Diese würde sich in der Höhe nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz richten. Für die Mindestpension in Frage käme laut Bartenstein nach derzeitigem Stand ungefähr 35.000 Personen.

Hervorgehoben wurde vom Wirtschaftsminister zudem, dass die in der ersten Pensionsreformetappe beschlossenen Maßnahmen auch für den Öffentlichen Dienst zum Tragen kämen. Das Antrittsalter werde auch für Beamte auf 65 Jahre angehoben. Der Durchrechnungszeitraum wie im ASVG bis 2028 auf 40 Jahre erweitert und der Steigerungsbetrag so gestaltet, dass die Höchstpension erst nach 45 Jahren erreicht ist. (APA)