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Notunterkunft für Asylwerber in Mödling.

Foto: apa/schlager

Wien - Am 2. Mai werden sie ihren Dienst antreten, erläutert Bundesasylamtsleiter Wolfgang Taucher: dreißig neue Mitarbeiter des Bundesasylamts, um in Wien und sechs Außenstellen "dazu beizutragen, die Wartezeit von Asylwerbern auf ihre erste Befragung zu verkürzen".

Laut Statistik nimmt dieser erste Instanzenschritt derzeit vier Monate und mehr in Anspruch - viel zu lange, wie allgemein beklagt wird. Doch das sei "kein Wunder", meint UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer. "Die bisherige Personalausstattung - 160 geschulte Mitarbeiter - war für 10.000 Asylanträge pro Jahr berechnet." Und nicht für 36.983 Anträge wie im gesamten Vorjahr.

Aus Innenressortverbund rekrutiert

So weit die Voraussetzungen für "Lösungen auf Basis der bestehenden Rechtslage", wie sie Taucher im Gespräch mit dem STANDARD präsentiert. "Die dreißig zusätzlichen Bediensteten wurden aus dem so genannten Innenressortverbund rekrutiert", schildert er.

Die "Gendarmen und Polizisten", so betont er, werde man "ausschließlich für die schnelle Erstabklärung" einsetzen. Asylrechtliche Entscheidungen dürften sie keine treffen: "Dafür sind unsere geschulten Beamten da."

Hintergrund: In der Novelle des Asylgesetzes, die noch diese Woche zur Begutachtung vorgelegt wird, ist vorgesehen, dass die Erstabklärung in Asylverfahren innerhalb von 72 Stunden erfolgt.

Mitwirkungspflicht

Ein weiterer Knackpunkt in der Gesetzesnovelle ist die "Mitwirkungspflicht des Asylwerbers bei der Erstabklärung". Dieser Passus ist vor allem für ertappte illegale Grenzgänger gedacht, die einen Asylantrag stellen. Für viele ist Österreich nur Zwischenstation, und sie warten ihr Verfahren nicht ab, sondern versuchen, in ihre Zielländer weiterzureisen. In diesen Fällen soll das Asylverfahren eingestellt werden.

Offen ist noch, ob Flüchtlinge dann auch nicht mehr nach Österreich zurückgeschoben werden, wenn sie in einem anderen EU-Staat erneut aufgegriffen werden. In der Union gilt ja zur Vermeidung von Mehrfachverfahren das Prinzip der Erstantrages. Innenminister Ernst Strasser (VP) plädiert seit langem für eine Liste "sicherer Drittstaaten". Flüchtlinge, die aus einem solchen stammen oder von dort nach Österreich einreisen, werden dann postwendend zurückgeschickt.

Umstritten

Doch eine derartige Liste ist heftig umstritten, weil sie die Behörde davon entbindet, den jeweiligen Einzelfall zu prüfen, und zu pauschalen Ablehnungen führt. Der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS), die zweite Instanz in Asylverfahren, hat in der Vergangenheit zahlreichen entsprechenden Einsprüchen stattgegeben.

Ebenfalls heftig kritisiert wird die Übersiedlung des UBAS vom Bundeskanzleramt ins Innenministerium, wo auch schon die Erstinstanz, das weisungsgebundene Bundesasylamt, angesiedelt ist. Der UBAS, der erst 1997 zur Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes gegründet worden war, soll dabei die Kompetenz verlieren, neue zusätzliche Angaben von Asylwerbern zu bewerten. Die zweite Instanz soll also nur mehr die Rechtmäßigkeit der ersten Instanz überprüfen.

Gesetzlich verankert wird außerdem die Gepäcks- und Personenkontrolle. Derzeit dürfen Flüchtlinge streng genommen nur dann überprüft werden, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt oder wenn sanitätshygienische Gründe dafürsprechen. (Irene Brickner, Michael Simoner/DER STANDARD, Printausgab,e 30.5./1.6. 2003)