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HP klagt gegen die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten.

Die mit 1. Oktober in Österreich eingeführte Urheberrechtsgebühr auf Festplatten könnte durch einen Gerichtsbeschluss wieder rückgängig gemacht werden. Computer-Hersteller HP hat angekündigt die sieben Verwertungsgesellschaften, die die Abgabe einfordern, stellvertretend für die österreichischen Computerhändler zu klagen, berichtet ORF.at.

Privatkopien

Die Verwertungsgesellschaften unter Federführung der Austro Mechana verlangen auf Festplatten, die Händler ab dem 1. Oktober eingekauft haben, die sogenannte Leerkassettenvergütung. Damit sollen Urheberrechte abgegolten werden, die durch legale, private Kopien geschützter Inhalte entstünden. Je nach Art und Speicherkapazität der Festplatte fallen zwischen 12 und 36 Euro an, die Umsatzsteuer noch nicht mit eingerechnet.

Frühere Forderungen zurückgewiesen

Diese Abgabe galt bislang nur für leere Datenträger wie CD, DVDs, USB-Sticks oder auch Speichergeräte wie MP3-Player. Die Verwertungsgesellschaften wollten die Abgabe zwar bereits zuvor auf Festplatten ausweiten. Die Forderungen waren jedoch vom Obersten Gerichtshof (OGH) bereits in den Jahren 2005 und 2009 zurückgewiesen worden mit der Begründung, dass Nutzer auf Festplatten nicht nur Privatkopien speichern.

Nutzungsgewohnheiten geändert

Die Verwertungsgesellschaften argumentieren nun jedoch, dass sich die Nutzungsgewohnheiten der Konsumenten geändert hätten. Festplatten würden nun aufgrund des Preisverfalls zunehmend als Speichermedien für Musik oder Filme eingesetzt. Private Nutzer hätten auf internen Festplatten durchschnittlich 2.500 Songs, auf externen Harddisks 5.500 Musiktitel gespeichert, beruft sich die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana auf ihrer Website auf aktuelle Studien.

"Überfallsartige Verteuerung"

Seitens Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Händler werden die Forderungen der Verwertungsgesellschaften scharf kritisiert. Die Arbeiterkammer kritisiert, dass der Handel die Abgaben auf die Kunden überwälzen müsse und spricht von einer "überfallsartigen Verteuerung einzelner Produktgruppen", die für Konsumenten unzumutbar sei. Damian Izdebski, Gründer und Chef des Computerhändlers Ditech, greift das "veraltete System" der Verwertungsgesellschaften an. Die Wirtschaftkammer befürchten vor allem, dass Konsumenten Festplatten nun günstiger im Ausland bestellen und dem Handel dadurch Umsatzeinbußen entstünden. Seitens der Austro Mechana kann man diese Befürchtungen nicht nachvollziehen und glaubt nicht an Wettbewerbsnachteile.

Warten auf Urteil

Da die Abgabe erst auf Festplatten gilt, welche die Händler ab dem 1. Oktober eingekauft haben, können Restposten zunächst noch günstig erworben werden. Firmen und Institutionen wie Krankenhäuser können die Abgaben zurückverlangen. HP will die Klage Ende Oktober einbringen. Bis ein Urteil zu erwarten ist, müssen die Abgaben auf jeden Fall gezahlt werden. Ob inzwischen bezahlten Gebühren im Fall eines positiven Urteils zurückverlangt werden können, muss erst geprüft werden. (br/derStandard.at, 6. Oktober 2010)

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