Wien - Mit nur "marginalen" Änderungen hat die Regierung am Dienstag im Zuge des Budgetbegleitgesetzes auch die Steuerreform beschlossen. Das sagte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) nach dem Ministerrat vor Journalisten. Gegenstand des Regierungsentwurfs ist die erste Etappe der Steuerreform, die im kommenden Jahr in Kraft treten und den Steuerzahlern letztlich eine Entlastung von 500 Millionen Euro pro Jahr bringen soll. Zentrale Elemente dabei sind die Steuerbefreiung für Einkommen bis 14.500 brutto jährlich sowie höhere Steuern auf Mineralöl, Kohle und Erdgas im Rahmen einer "Ökologisierung".

Die Steuerfreistellung für niedrige Einkommen soll durch eine Anhebung des allgemeinen Absetzbetrages sowie die Veränderung der Einschleifregelung erreicht werden. Über der Grenze von 14.500 Euro brutto liegende "geringe Einkommen" sollen entlastet werden.

Keine Details zur zweiten Etappe

Für nicht entnommene Gewinne soll ein begünstigter Steuersatz (halber Durchschnittsteuersatz, mindestens jedoch 20 Prozent) eingeführt werden. Damit soll die Eigenkapitalbildung von Einzelunternehmern und Personengesellschaften gefördert werden. Bei nachträglichem Absinken des Kapitals (ausgenommen durch Verluste) kommt es zur Nachversteuerung.

Bezüglich der zweiten Etappe der Steuerreform, die nach den Vorstellungen der Regierung 2005 in Kraft treten soll, ist nur das Ziel einer Entlastung von 2,5 Milliarden Euro bekannt. Inhaltliche Details gibt es noch nicht. (APA)