Medienkonzentration in Österreich nimmt Florian Novak zum Anlass, sich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über die Republik zu beschweren. Die Marktmacht von Mediaprint/ News-Grupppe werde bei der Vergabe von Radiolizenzen zu wenig berücksichtigt. Vom STANDARD befragte Medienrechtler nennen die Beschwerde "schwierig, aber nicht aussichtslos".

Schon einmal verurteilten die Straßburger Richter Österreich ob mangelnder Meinungsfreiheit, also Artikel 10 der Menschenrechtskonvention: 1993 wegen des ORF-Monopols. Beschwerdeführer damals: Radioprojekte wie Lentia und der oft auf den ORF schlecht zu sprechende Jörg Haider, damals FPÖ-Chef.

Auch Dichand klagte

Haiders langjähriger publizististischer Weggefährte Hans Dichand versuchte es daraufhin selbst: Seine Firma Tele 1 wollte das Recht auf Privat-TV für Wien einklagen. Einziger Erfolg: Die Republik wurde rückwirkend bis August 1996 verurteilt - da- nach durften Kabelbetreiber ja Fernsehen machen. Und mehr als die Hälfte der Wiener Haushalte sei ohnehin verkabelt, ließen die Richter Dichand im Ergebnis abblitzen.

Novak ist Kleingesellschafter von Radio Energy. Sein nunmehriger Anlauf führt just über Dichands Mediengruppe. In der dem STANDARD vorliegenden Beschwerde zielt er vor allem auf Dichands Partner WAZ. Dem deutschen Verlagsriesen gehören jeweils rund 50 Prozent an "Krone" und "Kurier" (Mediaprint). Über den "Kurier" ist die WAZ zudem an der den Zeitschriftenmarkt beherrschenden Verlagsgruppe News beteiligt.

"Widerspruch zu Recht auf freie Meinungsäußerung"

Die Beteiligungsbeschränkungen seien "zahnlos", argumentiert Florian Novak: Er unterlag etwa bei der Vergabe von Radiolizenzen im Burgenland dem Krone-Radio, obwohl dessen Mutterkonzern hier auf mehr als 80 Prozent Reichweite bei Tageszeitungen komme - von jenen der Magazine ganz zu schweigen. In mehreren Sendegebieten dürfe der Printriese gar beide für Privatradio verfügbaren Frequenzen halten.

Das widerspricht für Novak dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Er argumentiert ausführlich, dass Artikel 10 der Menschenrechtskonvention Österreich verpflichte, Medienvielfalt zu erhalten oder zu fördern. Seine Hoffnung: Ab 2007 laufen bestehende Radiolizenzen aus.

Stets noch steigerbar

Erste Hürde für die Beschwerde ist die strenge Kontrolle der Zulässigkeit. Der Verfassungsgerichtshof hat seine Lizenzbeschwerde abgelehnt, Novak hätte aber noch das Verwaltungsgericht bemühen können, sagen Medienrechtler. Das könnte zum formalen Problem werden: Alle innerstaatlichen Möglichkeiten müssen ausgeschöpft sein, ehe Straßburg aktiv wird.

Im Medienstaatssekretariat zeigt man sich gelassen. Mangels Studiums der Beschwerde will man sie ebenso wenig kommentieren wie Hans Peter Lehofer, Chef der Medienbehörde KommAustria. Bei einer Tagung sagte der Herr der Lizenzen über Medien in Österreich: "Auch wenn ein Konzentrationsgrad erreicht ist, der nicht mehr steigerbar scheint, folgt die weitere Verschränkung, Konsolidierung, Kooperation und Fusion auf dem Fuß." (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 30.4./1.5.2003)