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SPÖ-Chef Gusenbauer will die Regierung mit seinem "Fairness-Modell" unter Druck setzen
Foto: APA / ORF / Andreas Friess

Wien - Die SPÖ hat am Montag ihm Rahmen einer "Enquete der Generationen" die Details ihres Pensionsmodells präsentiert. Es sieht ab 2004 ein einheitliches System mit einem Pensionskonto vor, bei dem die Pensionshöhe staatlich garantiert wird. Als allgemeines Pensionsalter gelten 65 Jahre für Männer und - bis zur schrittweisen Angleichung - 60 Jahre für Frauen. Die Überraschung dabei: Für Frühpensionisten solle es bis 2010 keine Abschläge geben. Die SPÖ begründet dies mit der Lage am Arbeitsmarkt.

Wörtlich heißt es im SPÖ-Modell: "Abschläge für den vorzeitigen Zugang zur Pension gibt es erst, sobald der Arbeitsmarkt positive Rahmenbedingungen für die älteren Arbeitnehmer bietet. Das ist frühestens 2010 der Fall, wenn die starken Jahrgänge der 'Babyboom'-Generation aus dem Arbeitsleben ausscheiden." Klipp und klar stellt die SPÖ fest: "Auf keinen Fall gibt es neue Abschläge vor dem Jahr 2010 und schon gar nicht jetzt!"

Die Hackler-Regelung will die SPÖ beibehalten. Alle Männer mit 45 und Frauen mit 40 Versicherungsjahren sollen ohne Abschläge in Pension gehen können. Menschen, die besonders schwere oder gesundheitsschädigende Arbeit verrichten, können schon früher in Pension gehen. Wer so lange in Ausbildung steht, dass er bis 65 keine 45 Versicherungsjahre zusammen bekommt, soll fehlende Jahre steuerbegünstigt kaufen können.

Pensionskonto

Für alle Versicherten soll künftig ein Pensionskonto eingerichtet werden. "Wer 45 Jahre ein Fünftel seines Bruttoeinkommens auf sein Pensionskonto einzahlt, erhält als Pension 80 Prozent seines durchschnittlichen Netto-Monatseinkommens. Bei Arbeitern, Angestellten, Freien Dienstnehmern und Beamten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Einzahlungen." Zur Pensionshöhe stellt die SPÖ klar: "Die Pensionshöhe ist garantiert durch den Bundesbeitrag, hinter dem die Sicherheit der gesamten Wirtschaftsleistung Österreichs steht."

"Wer älter als 35 Jahre ist, behält alle bisher erworbenen Pensionsansprüche. Nichts geht verloren." Die Änderungen sollen mit einer dreißigjährigen Übergangszeit abgefedert werden. "So stellt die SPÖ sicher, dass heute 35-Jährige ab dem Jahr 2034 nach dem neuen Pensionsrecht in Pension gehen." Es gebe keine überfallsartigen Kürzungen. Je älter ein Versicherter sei, umso weniger sei er vom neuen System betroffen. "Das Modell der SPÖ überrumpelt niemanden, der kurz vor der Pension steht."

Höhere Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten

Zeiten der Kindererziehung will die SPÖ bis zum Schuleintritt so bewerten, als hätte die Frau ihr Einkommen vor der Geburt weiter bezogen. Im Minimum gebührt - auch für vorher nicht berufstätige Frauen - der Mindestpensionssatz. Zusätzlich wird auch das Kindergeld auf dem Pensionskonto berücksichtigt.

Ersatzzeiten sollen gerecht angerechnet werden. Für Arbeitslosigkeit, Krankheit, Wehr- und Zivildienst soll aus den jeweiligen Töpfen auf das Pensionskonto eingezahlt werden. Jene, die nicht aus Erwerbseinkommen Beiträge auf das Pensionskonto leisten, sollen eine Mindestpension bekommen.

Zum Schutz älterer ArbeitnehmerInnen sieht die SPÖ höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für jene Betriebe vor, die diese älteren Beschäftigten systematisch kündigen. Um ungerechtfertigte Kündigungen aus Gründen des Alters zu vermeiden, soll es einen verstärkten Kündigungsschutz in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit geben.

Solidaritätsbeitrag

Alle Pensionen, die über der ASVG-Höchstpension von 2.365 Euro liegen, sollen einen Beitrag von zehn Prozent jenes Betrages leisten, der die ASVG-Höchstpension übersteige. Dieser Beitrag wird in einen Pensionssicherungsfonds eingezahlt. Ein Verfassungsgesetz soll dem Finanzminister jeden zweckwidrigen Zugriff verweigern. Kapital und Zinsen sollen ab dem Jahr 2020 dazu dienen, die steigende Zahl von Pensionen mitzufinanzieren und den Zuschuss aus Steuergeldern geringer zu halten.(APA)