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SPÖ-Chef Gusenbauer will die Regierung mit seinem "Fairness-Modell" unter Druck setzen
Foto: APA / ORF / Andreas Friess

Wien - Das SPÖ-Gegenmodell zu den schwarz-blauen Pensionsplänen nimmt konkrete Formen an: SP-Vorsitzender Alfred Gusenbauer präzisierte am Sonntag in der "Pressestunde" das von den Sozialdemokraten konzipierte Modell, das heute, Montag, offiziell präsentiert werden soll. Zwar war Gusenbauer um Abgrenzung zu den Regierungsplänen bemüht, sprachlich gab es aber eine Gemeinsamkeit - VP-PolitikerInnen sprechen prinzipiell nur von der "Pensionssicherungsreform". Gusenbauer prägte indes den Begriff "Pensionssicherungsfonds".

In diesen sollen, so der Plan des SP-Chefs, jene rund 150.000 PensionistInnen mit einem Altersbezug über der ASVG-Höchstpension (rund 2300 Euro) zehn Prozent "Solidarbeitrag" (berechnet vom Betrag, der über der Höchstgrenze liegt) einzahlen. Das brächte im Jahr 214 Millionen Euro. Somit wären laut SP-Berechnungen im Jahr 2020 4,7 Milliarden Euro im Pensionssicherungsfonds. Abgesehen von diesem gerechtfertigten Solidarbeitrag besser gestellter Pensionisten wolle er, Gusenbauer, nicht in bestehende Pensionen eingreifen.

Grundsätzlich will die SPÖ ein einheitliches Pensionssystem für alle ab 1.1.2004 bei Einfrierung der bis dahin erworbenen Ansprüche. Die Einsparungen durch das SP-"Fairness-Modell" bezifferte Gusenbauer mit 650 Millionen Euro bis 2006. Der einheitliche Pensionsbeitrag soll (wie im ASVG jetzt) 20,25 Prozent betragen. Bauern und Selbstständige müssten also mehr zahlen, wobei - wie Gusenbauer ORF-Gastgeber Hanno Settele gegenüber betonte - sich auch die Leistungen erhöhen würden. Bund, Länder und Gemeinden müssten für ihre Beamten Arbeitgeberbeiträge bezahlen.

Das SP-Modell garantiere ab 2004 eine 80-prozentige Nettoersatzrate als Pensionsanspruch nach 45 Beitragsjahren. Dem von Presse-Chefredakteur Andreas Unterberger angesprochenen Problem, dass längere Durchrechnungszeiträume Frauen mit Kindern besonders treffen, will Gusenbauer damit begegnen, dass der Staat für die Kindererziehungszeiten bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes Ersatzzeiten finanzieren soll. 2034 soll das "Ende aller Sonderrechte" erreicht und der schrittweise Wechsel in das neue, einheitliche System vollzogen sein. (APA, nim/DER STANDARD, Printausgabe, 28.4.2003)