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Die Staatsanwaltschaft hegt gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser den "dringenden Verdacht" auf Untreue und Geschenkannahme.

Foto: Reuters/Bader

Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien hat die "Offenlegung sämtlicher Bankkonten" Karl-Heinz Grassers verfügt. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "profil" in einem Blog-Eintrag auf seiner Website.

Manfred Ainedter, der Anwalt des Ex-Finanzministers, bestätigte auf Anfrage der Austria Presse Agentur den Beschluss. "Wir haben stets angeboten, sämtliche Konten offen zu legen und werden dies auch tun", sagte Ainedter gegenüber dem Nachrichtenmagazin. Dass der Beschluss nun in den Medien auftauche, sei ein "Bruch des Amtsgeheimnisses" und ein "unfassbarer Skandal", so der Anwalt.

Für Karl-Heinz Grasser gilt die Unschuldsvermutung, er hat bisher stets alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Anordnung vom Juli 2010

Die "Anordnung der Auskunftserteilung (Bankkonten und Bankgeschäfte)" richte sich demnach an alle Fachverbände der Kreditinstute und damit an alle österreichischen Banken. "Bekannt zu geben" sei demnach, ob Grasser "im Zeitraum von Anfang 2001 bis laufend" eine "Geschäftsverbindung unterhält/unterhielt" oder eine "Geschäftsverbindung - etwa via eine Zeichungsberechtigung - kontrolliert(e)" oder eine "Vollmacht zur Verfügung über eine Geschäftsführung besitzt/besaß". Die "Anordnung" ist mit 28. Juli 2010 datiert und wurde laut "profil" einen Tag später vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt.

Die Anordnung werde mit "dringendem" Tatverdacht bezüglich des "Verbrechens der Untreue" in Zusammenhang mit dem "Verkauf der Bundeswohngesellschaften" begründet, heißt es in dem Bericht weiter. Außerdem werde der Verdacht gehegt, Grasser habe bei der "Änderung des Glückspielsgesetzes" einen finanziellen "Vorteil angenommen" und dadurch "das Verbrechen der Geschenkannahme durch Beamte" begangen hat.

Staatsanwaltschaft: Kein Kommentar

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die "profil"-Meldung bisher weder bestätigt noch dementiert. Aus ermittlungstaktischen Gründen könne dazu keine Stellungnahme abgegeben werden, so eine  Sprecherin. (red/APA)