Brüssel - Die Finanzaufseher in Europa sollen Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen in der EU im Krisenfall einem EU-Gesetzentwurf zufolge für mehrere Monate verbieten können. Die geplante Verordnung ziele darauf ab, die Risiken von Leerverkäufen zu begrenzen, ohne deren nützliche Wirkung für die Finanzmärkte zu schmälern, heißt es in dem Entwurf der EU-Kommission. Verbote und andere Beschränkungen wären zunächst für bis zu drei Monate möglich. Die Frist wäre in Dreimonatsschritten verlängerbar. Die Regelung soll für gedeckte und ungedeckte Leerverkäufe sowie für Kreditausfallversicherungen (CDS) gelten. (Reuters, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 2.9.2010)