Das Justizressort rechnet jährlich mit rund 500 Anwendungsfällen für die neue elektronische Fußfessel. Bei der Entscheidung, wer sie verpasst bekommt, habe sie als Justizministerin kein Mitspracherecht, erklärte Claudia Bandion-Ortner (V) am Dienstag vor dem Ministerrat gegenüber Journalisten.

Die elektronische Fußfessel soll etwa eine längere Untersuchungshaft verhindern oder bei Personen zum Einsatz kommen, die zu einer Haftstrafe von weniger als zwölf Monaten verurteilt wurden. "Wir wollen verhindern, dass sie ihren Beruf, ihre Wohnung oder die Familie verlieren. Es wird immer eine Individualprüfung geben", erläuterte die Justizministerin. Die Betroffenen müssen einen Job ausüben oder sich einer Therapie unterziehen. Über die Anwendung der Fußfessel entscheidet der zuständige Richter oder die Strafanstalt. Bandion-Ortner ortet ein "großes Potenzial", da in Österreich jährlich etwa 2000 Menschen zu einer Haftstrafe von weniger als einem Jahr verurteilt werden. (APA)