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Rudolf Hundstorfer zeigt sich erfreut über die flächendeckende Einführung der E-Card: "Der Sozialhilfe-Krankenschein war für viele Betroffene stigmatisierend und oft ein Grund, nicht zum Arzt zu gehen."

APA-FOTO: HARALD SCHNEIDER

Am 1. September ist es soweit. Die Mindestsicherung tritt in Kraft, vorerst allerdings nur in drei Bundesländern: in Wien, Niederösterreich und Salzburg. "Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird durch die starke arbeitsmarktpolitische Anbindung der Weg aus der Armut gezeigt und den Betroffenen die Möglichkeit gegeben, wieder für sich selbst zu sorgen", betonte der zuständige Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) am Dienstag in einer Aussendung.

E-Cards für alle

Hundstorfer wies auch darauf hin, dass mit 1. September österreichweit E-Cards für die betroffene Personengruppe ausgegeben werden, auch wenn die Mindestsicherung in einigen Bundesländern noch nicht in Kraft tritt. Ebenso werden im gesamten Bundesgebiet die Verbesserungen in der Notstandshilfe wirksam. "Diese zwei Maßnahmen bringen den Beziehern der Mindestsicherung bzw. der Sozialhilfe große Erleichterungen. Der Sozialhilfe-Krankenschein war für viele Betroffene stigmatisierend und oft ein Grund, nicht zum Arzt zu gehen." Die E-Card werde es den Beziehern der Mindestsicherung wesentlich leichter machen, einen Arzt aufzusuchen, wodurch sich die gesundheitliche Situation dieser Gruppe deutlich verbessern werde, ist Hundstorfer überzeugt.

Solarien-Verbot

Neben der Mindestsicherung tritt morgen noch eine Verordnung in Kraft: das Solarien-Verbot. Solarienbetreiber müssen sicherstellen, dass Jugendliche unter 18 keinen Zugang zu Solarien mehr haben. 

Gruppenpraxen

Über die Einführung der Gruppenpraxen durfte sich heute Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) freuen. Er sah einen "historischen Meilenstein" und "die erste echte Strukturreform des Gesundheitssektors seit langer, langer Zeit". Der wesentliche Unterschied zwischen den künftigen Ärzte-GesmbHs und den bestehenden Ambulatorien besteht darin, dass in den neuen Gruppenpraxen nur Ärzte bzw. Zahnärzte Gesellschafter sein können, die auch maßgeblich mitarbeiten. Dabei werden die verschiedensten Formen der Zusammenarbeit von Ärzten ermöglicht. So ist es etwa denkbar, dass Allgemeinmediziner mit Fachärzten eine gemeinsame Praxis betreiben, aber auch die Zusammenarbeit von zwei Allgemeinmedizinern mit dann längeren Öffnungszeiten oder von mehreren Fachärzten, die sich etwa auf verschiedene Fachbereiche spezialisiert haben, wäre denkbar.

Fußfesseln

Neu ist ab dem morgigen Mittwoch auch der elektronisch überwachte Hausarrest. Für U-Häftlinge und rechtskräftig abgeurteilte Straftäter, die eine Freiheitsstrafe bzw. eine Reststrafe von höchstens einem Jahr abzusitzen haben, kommt dann die elektronische Fußfessel infrage, von der sich Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) eine Entlastung der an ihren Kapazitäten angelangten Justizanstalten erhofft. (red, APA, derStandard.at, 31.8.2010)