Die im Zuge des Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) geplanten Umweltpickerl für Pkw haben erneut für Diskussionen gesorgt. Der ARBÖ fürchtete ein "Pickerlchaos" und kritisierte in einer Aussendung das Zuviel an Bürokratie durch die Einführung von sieben Stufen. "Das ist reine Panikmache", hieß es dazu aus dem Umweltministerium. In Österreich seien nur vier Stufen geplant, außerdem könne jedes Bundesland selbst bestimmen, inwieweit die Verordnung umgesetzt wird.

In Deutschland gibt es seit 2007 in größeren Städten sogenannte Umweltzonen, in denen nur Autos mit bestimmten Umweltplaketten fahren dürfen. Dort gibt es drei Plaketten-Farben, mit denen die Fahrzeuge gekennzeichnet werden. In dem daran angelehnten österreichischen System werden es vier Stufen bzw. Plaketten sein. Neben Feinstaub-Emission wird in Österreich zusätzlich auch der Stickstoff-Ausstoß berücksichtigt. "Es ist nicht das Ziel, das deutsche System zu kopieren, sondern es geht um die Gesundheit der Bevölkerung. Und da ist auch Stickstoff ein wesentlicher Faktor", so ein Ministeriumssprecher.

Nur eines von vielen Instrumenten

Die Maßnahme ist nur eines von vielen Instrumenten in der Novelle des IG-L, das am 9. Juli im Nationalrat beschlossen wurde. Jeder Landeshauptmann kann darauf zurückgreifen und selbst bestimmen, ob und wie die Verordnung in den Bundesländern umgesetzt wird.

Graz soll als erste Stadt in Österreich frühestens November bzw. Dezember 2011 Umweltpickerln für Pkw einführen. Details konnte man dort noch nicht nennen: "Wir kennen die neue Kennzeichnungsverordnung bisher nur informell, sie ist noch nicht gültig", so Jörg Schwaiger, Pressereferent des steirischen Umweltlandesrates Manfred Wegscheider.

Fahrzeuge mit BJ vor 2000 von Fahrverbot betroffen

Die Kennzeichnung, ob ein Fahrzeug in die Umweltzone einfahren darf oder nicht, erfolgt ausschließlich nach der Einteilung in die Euro-Klassen. Dieselfahrzeuge der Euro-Klasse 3 mit Partikelfilter und der Euro-Klasse 4 werden nicht vom Fahrverbot betroffen sein. Als Faustregel gilt laut Ministerium, dass nur Fahrzeuge mit einem Baujahr vor 2000 vom permanenten Fahrverbot betroffen sind. Die Pickerl werden bei den örtlichen Zulassungsstellen und den Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ erhältlich sein. Über Höhe der Strafen und Pickerl-Kosten liegen noch keine Informationen vor. (APA)